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Der nichtrechtsfähige Verein

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2002 bis 2003
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5389909
 
Die als e.V. in das Vereinsregister eingetragenen Vereine sind rechtsfähige juristische Personen, so dass die Vereinsmitglieder nicht für Vereinsschulden haften und das Vereinsvermögen dem Verein selbst zusteht. Das Gesetz kennt auch nichtrechtsfähige Vereine, die nicht in das Vereinsregister eingetragen sind. Ihnen wiedmet das BGB nur eine Norm. Es verweist in § 54 S. 1 BGB auf das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Diese Verweisung hat schon der Gesetzgeber als unsachgemäß angesehen und wollte die Vereine durch sie dazu veranlassen, sich in das Vereinsregister eintragen zu lassen. Die Arbeit ist die seit Jahrzehnten erste umfassende Monographie zum gesamten Recht des nichtrechtsfähigen Vereins. Im Zentrum steht die Frage, ob die Verweisung des § 54 S. 1 BGB angesichts des seit Inkrafttreten des BGB veränderten Rechts der GbR unsachgemäß ist und inwieweit auf den nichtrechtsfähigen Verein das Recht des e.V. anzuwenden ist. Erörtert wird neben der Geschichte des nichtrechtsfähigen Vereins seine Abgrenzung von der GbR und von der Offenen Handelsgesellschaft und das Binnenorganisationsrecht. Insbesondere werden aber auch die Konsequenzen der jüngsten Rechtsprechung des BGH (Urt. vom 29.01.2001) zur Rechtsfähigkeit und zur Haftungsverfassung der GbR erörtert.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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