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Die elektronische Willenserklärung - Kommunikationstheoretische und rechtsdogmatische Grundlagen des elektronischen Geschäftsverkehrs

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2002 bis 2003
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5390128
 
Die Entwicklung und zunehmende Verbreitung von Informations- und Kommunikationstechnologien führt zu immer stärker "automatisierten" Formen der Kommunikation, die auch zum Abschluß von Verträgen genutzt werden. Im Exremfall "kommunizieren" nur noch Computer miteinander. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die grundlegende Frage, inwieweit die bisherige Lehre zum Vertragsschluss, die vom Modell zweier unmittelbar miteinander kommunizierender Vertragspartner ausgeht, auch den sich entwickelnden elektronischen Geschäftsverkehr angemessen behandeln und integrieren kann. Damit die Unteruschung auch über den sich rapide entwickelnden Stand der Technik hinaus für die zukünftige Entwicklung des Vertragsrechts von Nutzen sein kann, werden methodisch zur Beschreibung der Veränderungen durch Automatisierung kommunikationstheoretische Ansätze einbezogen und der Anschluß an die rechtsdogmatische Konzeption der Willenserklärung hergestellt. Im Ergebnis erweist sich diese Konzeption als flexibel genug, auch automatisierten Kommunikationsvorgängen rechtliche Verbindlichkeit zuzuschreiben. Dabei kann ein eigener Typus der "elektronischen Willenserklärung" gebildet werden. Es werden dann rechtsdogmatische Einzelprobleme rechtsgeschäftlicher Kommunikation behandelt und eine angemessene Verteilung verschiedener Risiken zwischen den Parteien geprüft. Dabei lassen sich Verantwortungsbereiche begrenzen. Wegen der zunehmenden technischen Distanz erlangt der Schutz des Vertrauens des Kommunikationspartners auch als reechtliches Prinzip steigende Bedeutung. Besondere Behandlung erfährt der Verbraucherschutz ("Nutzerschutz"), wobei die Erbebnisse der intensiven Regelungstätigkeit des europäischen Gesetzgebers in den letzten Jahren in die Untersuchung zu integrieren waren.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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