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Legitimation staatlicher und supranationaler Hoheitsgewalt durch Verfassunggebung

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2002 bis 2003
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5390324
 
Eine wesentliche Begründung der Legitimität der Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt besteht darin, dass sie im Rahmen einer Verfassung erfolgt, deren Legitimität auf einen Akt der Verfassungsgebung durch das Volk zurückzuführen ist. Die Dissertation untersucht in ihrem Ersten Teil die einzelnen Legitimitätskriterien, auf denen die Begründung beruht, und entwickelt daraus ein Prinzipienmodell. Als zentrale Legitimitätsprinzipien werden Freiheitssicherung, kollektive Autonomie und dauerhafte Konsensfähigkeit herausgearbeitet; sodann wird die Lösung wichtiger Probleme der Verfassungsgebung (Verfassungsgebung im Verfassungsstaat, Verfassungsgebung in Gliederstaaten, Verfahren der Verfassungsgebung) mit Hilfe dieser Prinzipien demonstirert. Im Zweiten Teil wird das Prinzipienmodell auf die Europäische Gemeinschaft bzw. die Europäische Union angewandt. Als "Verfassung" wird hier nicht nur die Verfassung eines möglichen künftigen Europäischen Bundesstaates betrachtet, sondern schon das geltende Primärrecht. Die Anwendung des Prinzipienmodells zeigt einige gegenwärtige Legitimitätsdefizite auf und weist den Weg für eine künftige Verfassungsgebung auf europäischer Ebene; dabei wird auch die gegenwärtig praktizierte Verfahrensvariante des "Konvents" untersucht.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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