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Schuld und kommunikative Freiheit
Antragsteller
Professor Dr. Klaus Günther
Fachliche Zuordnung
Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung
Förderung von 2002 bis 2003
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5391294
Mit der vorliegenden Arbeit wird der Versuch unternommen, dem Trilemma zu entgehen, das die gegenwärtige Diskussion um den strafrechtlichen Schuldbegriff kennzeichnet. Um den Schwierigkeiten eines empirischen Nachweises der Willensfreiheit zu entgehen, folgt der Mainstream einem unklaren Mix aus heterogenen Begründungen strafrechtlicher Schuld - im wesentlichen vergeltende Elemente, die mit der Unterstellung individueller Freiheit operieren, und präventive Elemente, welche die individuelle Verantwortlichkeit an abschreckende oder resozialisierende Strafzwecke bindet (repräsentativ: Roxin, Stratenwerth). Dagegen opponieren sowohl rein sozial-konstruktivistische Schuldbegriffe, welche die personale Zurechnung strafbaren Unrechts zur individuellen Verantwortung allein an dem Strafzweck der Gesellschaftsstabilisierung ausrichten (repräsentativ: Jakobs, Hassemer), und auf der anderen Seite solche Theorien, die an die metaphysischen Begründungen der Willensfreiheit im Deutschen Idealismus anschließen (repäsentativ: Köhler, Zaczyk, Seelmann). Diese Arbeit versucht dagegen, die konstruktivistische Intuition, daß strafrechtliche Schuld eine gesellschaftlich notwendige Zuschreibung ist, mit der idealistischen Intuituion zusammen zu führen, daß die Zuschreibungsregeln ihre Legitimität rational ausweisen müssen. In kritischer Auseinandersetzung mit sozialpsychologischen und kriminologischen Theorien der Zuschreibung individueller Verantwortung wird ein kommunikativer Schuldbegriff eingeführt, wonach die Zuschreibung strafrechtlicher Verantwortung mit den Bedingungen der legitimen demokratischen Geltung von Strafsrechtsnormen kompatibel sein müssen.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen