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Soziale Validierungseffekte in Gruppendiskussionen: Hat die mangelnde Berücksichtigung ungeteilter Informationen bei Gruppenentscheidungen eine sozialpsychologische Komponente?

Fachliche Zuordnung Sozialpsychologie und Arbeits- und Organisationspsychologie
Förderung Förderung von 2002 bis 2007
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5395791
 
Die sozialpsychologische Gruppenforschung untersucht seit über 15 Jahren das Phänomen, dass ungeteilte (d.h. vor einer Diskussion nur einzelnen Gruppenmitgliedern bekannte) Informationen weniger diskutiert werden und weniger in Gruppenentscheidungen einfließen als geteilte Informationen. Die gängigen Erklärungen für dieses Phänomen rekurrieren auf automatische Konsequenzen ihrer Verbreitung: Geteilte Informationen können von mehr Personen genannt werden als ungeteilte Informationen, und sie bestimmen die individuellen Entscheidungspräferenzen der Gruppenmitglieder vor der Diskussion stärker als ungeteilte Informationen. Kaum untersucht ist hingegen, ob die Tatsache, dass eine Information als geteilt erkannt und somit sozial validiert wird, zu einem Diskussions- und/oder Entscheidungsvorteil dieser Information führt. Diese zentrale Forschungslücke soll durch die beantragten Untersuchungen geschlossen werden. In den Experimenten 1 bis 3 wird die Wirkung sozialer Validierung auf den Diskussionseinfluss von Informationen untersucht, in den Experimenten 4 bis 6 der Effekt sozialer Validierung auf den Entscheidungseinfluss von Informationen. Die Experimente 7 und 8 führen die beiden Aspekte zusammen. Die beantragten Untersuchungen sollen auf der einen Seite zu einer theoretischen Weiterentwicklung und stärkeren sozialpsychologischen Fundierung der Forschung zum Informationsaustausch in Gruppen führen. Auf der anderen Seite sollen sie durch die Identifikation sozialpsychologischer Mechanismen, die zur mangelnden Berücksichtigung ungeteilter Informationen bei Gruppenentscheidungen beitragen, auch die gezielte Entwicklung von Interventionen erleichtern, die diesem Mangel dort, wo er kontraproduktiv ist, entgegenwirken können.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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