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Private Dienstleistungen in staatlichen Verwaltungsverfahren. Eine rechts- und verwaltungswissenschaftliche Untersuchung zur privaten Entscheidungsvorbereitung
Antragstellerin
Professorin Dr. Barbara Remmert
Fachliche Zuordnung
Öffentliches Recht
Förderung
Förderung von 2002 bis 2003
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5397283
Die Arbeit befasst sich mit "Privaten Dienstleistungen instaatlichen Verwaltungsverfahren". Das sind Fallgestaltungen,in denen eine staatliche Verwaltungseinheit, die ein Verwaltungsverfahrendurchzuführen hat, einen privaten Dienstleisterzur Erledigung von Aufgaben im Entscheidungsverfahren einsetzt.Zunächst werden in einer empirischen Studie Rechtstatsachen zuprivaten Dienstleistungen in staatlichen Verwaltungsverfahrenermittelt. Sie weist nach, dass zumindest in den neuen Bundesländernnotwendige Verfahren ohne private Dienstleistungennicht durchgeführt werden können. Sie zeigt zugleich, dassprivate Dienstleistungen eine faktische Entstaatlichung vonVerwaltungsverfahren bewirken. Das ist fragwürdig, weil - dasweist die Arbeit nach - bei der Zuweisung von Entscheidungszuständigkeitenan eine Verwaltungseinheit keine Möglichkeitenbestehen, private Handlungsrationalitäten in das Verfahreneinfließen zu lassen. Eine Verwaltungseinheit wird durch dieZuweisung einer Entscheidungszuständigkeit dazu verpflichtet,die fragliche Entscheidung jeweils vollständig selbst, dasheißt in organisationsrechtlich zurechenbarer Weise wahrzunehmen.Es wird gezeigt, dass es aus organisationsrechtlicherPerspektive möglich ist, einer Verwaltungseinheit die Handlungs-und Entscheidungsbeiträge von Privaten zuzurechnen.Grenzen der Inanspruchnahme ergeben sich aber aus den grundgesetzlichenVorgaben zur Personalauswahl, die der Absicherungdes Zustandekommens rationaler staatlicher Entscheidungen dienen.Dabei wird eine inhaltliche Brücke zwischen OrganisationsundPersonalrecht geschlagen.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen