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Strafe oder Maßregel zur Besserung? Kastration von Sexualstraftätern und homosexuellen Männern in Deutschland, 1933-1989
Antragsteller
Privatdozent Dr. Matthis Krischel
Fachliche Zuordnung
Wissenschaftsgeschichte
Neuere und Neueste Geschichte (einschl. Europäische Geschichte der Neuzeit und Außereuropäische Geschichte)
Neuere und Neueste Geschichte (einschl. Europäische Geschichte der Neuzeit und Außereuropäische Geschichte)
Förderung
Förderung seit 2024
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 539836099
Dieses Forschungsprojekt untersucht, inwieweit homosexuelles Verhalten und Sexualstraftaten in verschiedenen politischen Systemen als juristische oder medizinische Probleme angesehen wurden, die durch juristische oder medizinische Zugriffe gelöst werden konnten. Dabei wird nicht davon ausgegangen, dass homosexuelle Männer und Sexualstraftäter gleich oder ähnlich sind, sondern dass homosexuelles Verhalten, selbst zwischen einwilligungsfähigen Erwachsenen, in der Vergangenheit in vergleichbarer Weise als kriminell und pathologisch angesehen wurde wie Sexualstraftaten. Die Analyse der Entwicklung der Homosexualität von einer Sünde über einer Krankheit bis hin zu einem Lebensstil hat das Potential, die rechtlichen, medizinischen und sozialen Folgen deutlich zu machen, die sich aus der De-Kriminalisierung, De-Medikalisierung und gesellschaftlichen Akzeptanz der Homosexualität zum Ende des untersuchten Zeitraums einerseits, sowie aus den Überlegungen zur Kriminalität und Pathologie von Sexualstraftätern andererseits, ergeben. Mit Hilfe der Dispositivanalyse werden Veröffentlichungen aus Fachzeitschriften, der Laienpresse und Archivquellen ausgewertet. Die Berücksichtigung der unterschiedlichen rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland vor 1945 und in den beiden deutschen Staaten bis 1989 führt zu einem besseres Verständnis des Aushandlungsprozesses zwischen den Rechte des Einzelnen auf der einen und dem Schutz der Öffentlichkeit vor "gefährlichen" Personen auf der anderen Seite.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen
Mitverantwortliche
Professor Dr. Heiner Fangerau; Dr. Chantal Marazia