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Die allgemeinen Lehren des unionalen Grundrechtsschutzes

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2003 bis 2006
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5409053
 
Das Forschungsvorhaben ziehlt auf eine Analyse und Fortentwicklung der Allgemeinen Grundrechtslehren des unionalen Grundrechtsschutzes. Infolge des bisherigen Fehlens eines rechtsverbindlichen Grundrechtskatalogs hat der Europäische Gerichtshof die Gemeinschaftsgrundrechte fallweise auf der Grundlage der allgemeinen Rechtsgrundsätze entwickelt; als Rechtserkenntnisquelle zieht das Gericht im Rahmen der Methode wertender Rechtsvergleichung namentlich die Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten sowie die völkerrechtlichen Verträge zum Schutz der Menschenrechte als Erkenntnisquellen heran. Die kasuistische Entwicklung der Grundrechtsgehalte und die geringe Begründungsintensität der Entscheidungen des Gerichtshofs haben zu einem Defizit vor allem im Bereich der Allgemeinen Lehren des gemeinschaftlichen Grundrechtsschutzes geführt. Dieser Mangel wird auch durch die - unverbindliche - Grundrechts-Charta nicht beseitigt, weil sie Grundfragen der Allgemeinen Grundrechtslehre nicht oder unzureichend regelt. Dies gilt namentlich für Fragen der Grundrechtsberechtigung juristischer Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts sowie der Beschränkung der Grundrechts. Angesichts der Heterogenität der in der Charta zusammengefaßten Gewährleistungen besteht mit Blick auf die für die Zukunft zu erwartende primärrechtliche Verankerung des Grundrechtsschutzes zudem ein verstärktes Bedürfnis, die einzelnen Dimensionen des gemeinschaftsrechtlichen Grundrechtsschutzes präzise zu erfassen.
DFG-Verfahren Forschungsstipendien
 
 

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