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Vertragsanpassung und Anpassungsvertrag

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2003 bis 2004
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5410942
 
Bei allen Schuldverträgen, die sich nicht in einem einmaligenund sofort vollzogenen Leistungsaustausch erschöpfen, kann sichnachträglich Anpassungsbedarf einstellen. Seit jeher sind Gesetzgebung,Rechtsprechung und Kautelarjurisprudenz bemüht, dasevidente Bedürfnis des Rechtsverkehrs nach handhabbaren Vertragsanpassungsregelnzu befriedigen. Während die Lösungsansätzeim jeweiligen Regelungszusammenhang, also vertragstypenbezogenbeispielsweise im Kredit-, Miet- oder Versicherungsrecht,bereits eingehend erörtert wurden, hat man die Suche nach allgemeinenPrinzipien der Vertragsanpassung bislang vernachlässigt.Anders als im anglo-amerikanischen Rechtskreis fehlt inDeutschland insbesondere eine Untersuchung des praktisch beiweitem bedeutsamsten Modus der Vertragsanpassung: Gemeint istder Anpassungsvertrag, auf den sich die Parteien ad hoc verständigen,ohne dabei gesetzlich vorgesehene oder im Erstvertragverankerte Anpassungsmechanismen zu aktivieren. Gebotenwar mithin eine dogmatische Analyse des Anpassungsvertrags, diezugleich der Frage nachgeht, wie sich das Verhältnis diesesInstituts des allgemeinen Schuldrechts zu den Regeln über denErstvertragsschluß einerseits und den besonderen gesetzlichenbeziehungsweise vertraglichen Anpassungsmechanismen andererseitsbestimmt.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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