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Die Verjährung im Öffentlichen Recht
Antragstellerin
Professorin Dr. Annette Guckelberger
Fachliche Zuordnung
Öffentliches Recht
Förderung
Förderung in 2004
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5420144
Gegenstand meiner Habilitationsschrift ist die Verjährung imÖffentlichen Recht. Im Gegensatz zum Privatrecht fehlen imVerwaltungsrecht bis heute eingehende Regelungen zur Verjährungöffenltich-rechtlicher Rechtspositionen. Seit Ende des 2. Weltkriegsvertritt die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung,dass vermögensrechtliche Ansprüche analog §§ 194 ff. BGB verjähren.Die Richtigkeit dieser Annahme wurde aber nie eingehenduntersucht. Im Rahmen meiner Monographie zeige ich auf, dassdie bislang angenommene Beschränkung der Verjährung im ÖffentlichenRecht auf vermögensrechtliche Ansprüche nicht zwingendist. Vielmehr ergibt sich - insbesondere auch im Wege desRechtsvergleichs - die Möglichkeit einer Verjährung von behördlichenEingriffsbefugnissen gegenüber einzelnen Personen. Zudemstellt sich heraus, dass die Übertragung der zivilrechtlichenVerjährungsnormen im Wege der Analogie auf öffentlich-rechtlicheSachverhalte aus verfassungsrechtlicher Perspektive äußerstbedenklich ist. Auch wir bislang vernachlässigt, dass Lücken inöffentlich-rechtlichen Gesetzen primär durch Rechtsnormen ausdiesem Rechtsgebiet zu schließen sind. Insoweit sind die Ergebnissemeiner Studie auch für die juristische Methodenlehre vonInteresse.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen