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Erwartungskonforme Urteilsverzerrungen bei Preisvergleichen

Fachliche Zuordnung Sozialpsychologie und Arbeits- und Organisationspsychologie
Förderung Förderung von 2004 bis 2011
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5421727
 
Ein gut dokumentiertes Phänomen in der Sozialpsychologie ist, dass menschliche Urteile in Richtung der Erwartung des Urteilenden verzerrt sind. Dies wird darauf zurückgeführt, dass Personen die Qualität erwartungskonsistenter gegenüber erwartungsinkonsistenten Informationen höher bewerten, und dass sie darum erstere stärker in ihre Urteile einfließen lassen als letztere. Implizit oder explizit vorausgesetzt wird in diesen Arbeiten, dass die urteilsrelevanten Informationen einen gewissen Interpretations- und Beurteilungsspielraum aufweisen, damit diese Mechanismen greifen können. Hingegen nimmt man bisher an, dass fälschliche Erwartungen korrigiert werden, wenn sie durch objektiv überprüfbare Informationen widerlegt werden. Die Ergebnisse dreier von uns durchgeführter Vorstudien legen nun nahe, dass eine Revision von falschen Erwartungen auch unter diesen Umständen systematisch ausbleiben kann. Die Probanden dieser Studien verglichen die Preise zweier Speisekarten eines Restaurants, von denen die eine vermeintlich aus der Zeit unmittelbar vor der Euro-Einführung stammt (DM-Preise), die andere aus der Zeit unmittelbar danach (Euro-Preise). Fast alle Versuchsteilnehmer teilten die Erwartung, mit der Einführung des Euro seien die Preise in diesem Restaurant gestiegen. Diese Erwartung wurde auch dann nicht revidiert, wenn die Preise absolut akkurat und ohne Preissteigerung von DM in Euro umgerechnet worden waren. Die insgesamt sieben Studien dieses Antrags setzen an diesem Phänomen an. Drei Ziele sollen in diesem Antrag verfolgt werden: a) Es wird ein neuer theoretischer Mechanismus (der in der bisherigen Forschung noch nicht dokumentiert wurde) postuliert, der für die Beibehaltung der eigenen Erwartung verantwortlich ist, nämlich die sogenannte "selektive Fehlerkorrektur": Rechenfehler, die in Richtung der eigenen Erwartung gehen, bleiben unentdeckt, wogegen Rechenfehler, die erwartungskonträr sind, bemerkt und korrigiert werden (Studien 1-3). b) Weiterhin wird untersucht, inwieweit dieser Effekt sich auf Preisvergleiche bzw. numerische Urteile außerhalb der Euro-Thematik generalisieren lässt (Studien 4-5). c) Schließlich soll die Wirksamkeit verschiedener Interventionen überprüft werden, die zu einer akkuraten Einschätzung der Preisentwicklungen (und allgemein zu einer unvoreingenommenen Verarbeitung von Informationen bei numersichen Urteilen) führen (Studien 6-7).
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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