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Parteiengesetz und Strafrecht. Zur Strafbarkeit von Verstößen gegen das Parteiengesetz, insbesondere wegen Untreue gemäß § 266 StGB

Fachliche Zuordnung Strafrecht
Förderung Förderung von 2004 bis 2005
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5426966
 
Die Affären zur Parteienfinanzierung der letzten Jahre, von denCDU-Skandalen um Kohl, Schreiber und die Hessen-CDU Ende1999/Anfang 2000 über die SPD-Spendenaffären in Köln und Wuppertalim Frühjahr 2002 bis hin zum Fall Möllemann bei der FDPEnde 2002, haben auch die Frage aufgeworfen, ob die Beteiligtensich strafbar gemacht haben. Vor Bekanntwerden der Affären istdie Strafbarkeit von Verstößen gegen das Parteiengesetz wederin der Wissenschaft noch in der Rechtspraxis Thema gewesen. Soverwundert es nicht, dass man schlecht vorbereitet war. Diebisherige strafjuristische Aufarbeitung der Affären zur Parteienfinanzierungist von einer Klärung der Problematik weit entfernt.Das liegt schon daran, dass zentrale Strafverfahrengegen zum Teil erhebliche Zahlungsauflagen eingestellt wordensind. Auch die Strafrechtswissenschaft hat sich der Problematiknur zögerlich angenommen und ist zerstritten. Vor diesem Hintergrundunternimmt die Habilitationsschrift den Versuch, diegesamte Problematik des Zusammenhangs von Parteiengesetz undStrafrecht wissenschaftlich dogmatisch zu klären. Sie untersuchtdazu die Strafbarkeiten sowohl auf Basis des bis 2002geltenden alten Parteiengesetzes als auch auf Basis des seit28. Juni 2002 geltenden neuen Parteiengesetzes. Im Zentrum derArbeit steht der Strafbestand der Untreue gemäß § 266 StGB, indessen Rahmen Grund und Grenzen einer strafbaren Partei(en)-untreue ausgelotet werden. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis,dass auch das Strafrecht einen begrenzten Beitrag zurkünftigen Verhinderung gesetzwidriger Parteienfinanzierungenleisten kann.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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