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Nutzungsrechte am öffentlichen Raum

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2004 bis 2007
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5427127
 
Der öffentliche Raum ist Basis und Voraussetzung der Freiheit der Bürger. Die Frage nach den Nutzungsrechten der Bürger am öffentlichen Raum ist im grundrechtlich geprägten Verfassungsstaat somit von großer rechtspraktischer Relevanz. Dies spiegelt sich freilich in dem als "Recht der öffentlichen Sachen" etikettierten rechtlichen Nutzungsregime des öffentlichen Raumes bislang nicht wider: Die scheinbar weitgehend von rechtlichen Bindungen freie Zuteilung von Nutzungsrechten durch den Staat entspricht dem Geist des konstitutionellen Obrigkeitsstaates des 19. Jahrhundertes und wird den Anforderungen des Grundrechtsstaates nicht gerecht. Ziel der Arbeit ist eine an der Perspektive des Bürgers orientierte konzeptionelle Neuorientierung und verfassungsrechtliche Fundierung seiner Nutzungsrechte am öffentlichen Raum. Dies soll in drei Schritten geschehen: Zunächst soll eine Theorie des öffentlichen Raumes entwickelt werden, die dieses komplexe Phänomen in seinen interdisziplinären Bezügen erfasst und für die Bearbeitung der Rechtsfragen des öffenltichen Raumes eine Orientierungshilfe bieten kann. Sodann geht es um eine Rekonstruktion und verfassungsrechtliche Fundierung der Nutzungsrechte der Bürger am öffentlichen Raum. Schließlich soll auch auf gesellschaftspolitisch brisante Entwicklungen im öffentlichen Raum - die "Verlagerung" von "Öffenltichkeit" in privaisierte städtische Areale wie shopping-malls - eingegangen werden.
DFG-Verfahren Forschungsstipendien
 
 

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