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Die ungeschriebenen Tatbestandsmerkmale des europäischen Wettbewerbsrechts

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung in 2004
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5429688
 
Die Untersuchung geht aus rechtsvergleichender Perspektive derFrage nach, welche Bedeutung dem Phänomen der ungeschriebenenTatbestandsmerkmale im europäischen Gemeinschaftsrecht zukommt,wobei das europäische Wettbewerbsrecht (Art. 81-89 EG-Vertrag)als Referenzgebiet dient. Anhand ihrer rechtsmethodischenGrundlagen, ihrer konkreten Erscheinungsformen und Funktionaber auch der Grenzen ihrer Entwicklung wird aufgezeigt, dassdie ungeschriebenen Tatbestandsmerkmale des europäischen Wettbewerbsrechtseinen wichtigen Beitrag dazu leisten, einen Ausgleichzwischen den Konstitutionsprinzipien des Gemeinschaftsrechtsund der Einzelfallgerechtigkeit zu schaffen.So enthält das Kartellverbot des Art. 81 Abs. 1 EG-Vertrag dasungeschriebene Tatbestandsmerkmal der "Spürbarkeit". Eine Karetellvereinbarungfällt erst in den Anwendungsbereich des Art.81 Abs. 1 EGV, wenn die daraus resultierende Wettbewerbsverfälschungauch "spürbar" ist. Obwohl dieses Merkmal im Normtextnicht auffindbar ist, hat es in der Rechtsprechung des europäischenGerichtshofes und der Anwendungspraxis der europäischenKommission einen festen Platz; bei seiner Entwicklung standzudem das mitgliedstaatliche (deutsche) Kartellrecht Pate.Hier zeigt sich, wie die verschiedenen Ebenen der gemeinschaftlichenRechtsordnung bei der Konkretisierung des europäischenWettbewerbsrechts zusammenwirken und so eine ganze Reihe ungeschriebenerVoraussetzungen geschaffen haben. Insgesamt läßtsich eine "Dogmatik" (also ein Muster) der ungeschriebenenTatbestandsmerkmale nachweisen, die dieses Phänomen in seinerjeweils konkreten Erscheinungsform einheitlich und vorhersehbarerscheinen lässt und damit auch Instrumente bereitstellt, esauf das gesamte europäische Gemeinschaftsrecht zu übertragen.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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