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Edukatorisches Staatshandeln

Antragsteller Dr. Jörn Lüdemann
Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung in 2004
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5430685
 
Immer häufiger versucht der Staat, seine Bürger durch die Förderungvon Sozialmoral zu steuern. Ein Beispiel dafür ist dieAbfalltrennung in den privaten Haushalten. Die Menschen sollenihre Abfälle nicht nur deshalb sortieren, weil es so vorgeschriebenist, sondern weil sie das selbst für eine gute Sachehalten. Diese Steuerungsform, die man als edukatorischesStaatshandeln bezeichnen kann, ist nicht nur aus einer steuerungstheoretischenPerspektive von Interesse (Denn hält dieMoral, was der Staat sich von ihr verspricht?). Sie wirft aucheine ganze Reihe grundlegender Rechtsfragen auf, die in derDiskussion staatlicher Kommunikationstätigkeit bislang nichthinreichend thematisiert wurden. Das gilt vor allem für diegezielte Veränderung von Einstellungen. Liegt darin ein Grundrechtseingriff?Darf der Staat die öffentliche Meinungsbildungzu Lenkungszwecken beeinflussen? Hat er ein Mandat zur Erziehungseiner Bürger? Nach einer verhaltenwissenschaftlichenUntersuchung der Steuerungspraxis steckt die Arbeit den grundgesetzlichenRahmen der staatlichen Förderung sozialmoralischerStandards ab und entwickelt konkrete verfassungsrechtlicheVorgaben für den Einsatz des Steuerungsinstruments.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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