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Vorverständnis als Methode

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung in 2004
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5433016
 
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, welcher methodischerAnsatz der Rechtsanwendung in einer pluralistischen und offenenGesellschaft die verschiedenen Vorstellungen vom Recht intersubjektivvermittelbar machen kann. Dabei wird von der an sichselbstverständlichen, aber nicht immer anerkannten Prämisseausgegangen, dass jeder Rechtsanwender von seiner subjektivenVorstetellung über das Recht und den zu entscheidenden Fallausgeht. Diese unterschiedlichen Vorstellungen die"Individualpositivierungen" des Rechts müssen faktisch undrechtlich anerkannt werden. Gleichzeitig bedarf es aber aucheiner Berücksichtigung der Machtordnung, der "Intrastruktur"des Rechts, in die die Individualpositivierungen eingebundensind. Um beiden Anforderungen genügen zu können werden unterBezug auf US-amerikanisches Verfassungsdenken, insbesondere aufzentrale höchstrichterliche Entscheidungen, Grundgedanken dercommon law - Methode herausgearbeitet und auf dieser Grundlageeine entwicklungsgeschichtliche Auslegungsmethode vorgeschlagen,durch die sich der einzelne Rechtsanwender einerseits indie Intrastruktur methodisch einfügt, andererseits aber auchdie Grundlage dafür gewinnt, die eigenen Verständnisse vomrichtigen Recht in die Rechtsentwicklung einfließen zu lassen.Dieses Vorverständnis des Rechts bietet den individuellen Vorverständnissender Rechtsanwender einen Rahmen, innerhalb dessensie miteinander kommunizieren und durch den sie sich auchfür Neuorientierungen des Rechts legitimieren können.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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