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Strafe für fremde Schuld
Antragsteller
Dr. Harald Maihold
Fachliche Zuordnung
Strafrecht
Förderung
Förderung von 2004 bis 2005
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5438248
Die Arbeit beschäftigt sich mit der theologischen und juristischenLehre des 16. Jahrhunderts zum Wesen der Strafe, insbesonderezum Schuldprinzip und zur Personalität sowie und derenDurchbrechung. Im Mittelalter war es für die Rechtsgelehrtennoch nicht selbstverständlich, dass Strafe notwendig eineSchuld des Bestraften voraussetzt. Zurechnungsübertragungenwurden beispielsweise für das Verhältnis der Mitglieder zumVerband (Exkommunikation von Städten oder Gemeinden) und derFamilienmitglieder untereinander ("Bestrafung" der Häretikerkinder)zugelassen. Erst mit der auf Aristoteles aufbauendenStraftheorie Thomas von Aquins wurde der Begriff der "Strafe"auf die "Sündenstrafe" festgelegt. Die Spanische Spätscholastikund Naturrechtslehre, für die hier beispielhaft der"Ketzerjäger" Alfonso de Castro und der "Spanische Bartolus"Diego de Covarrubias y Leyva genannt seien, nahme diese Theologiesierungdes juristischen Strafbegriffes auf und vollendetesie, siedelte aber den Bereich der Zurechnungsübertragungenaußerhalb des Schuldstrafrechts (im heute sog. "Zivil"- bzw."Verwaltungsrecht") neu an. Die Theologisierung des juristischenStrafbegriffes wirkt bis heute nach und bereitet dermodernen Strafrechtsdoktrin nicht unerhebliche Probleme, etwabei der Übernahme der Verbandsstrafe aus dem anglo-amerikansichenRecht.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen