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Tarifautonomie im Zugriff des Gesetzgebers

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2004 bis 2007
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5438650
 
Die Tarifautonomie ist in die Jahre gekommen. Hatten namhafteVertreter der Arbeitsrechtswissenschaft den Tarifvertrag in densechziger Jahren noch wegen seiner Elastizität, seiner Möglichkeitzu feiner Klassifizierung der Arbeitsbedingungen und zuschneller Reaktion auf neuere Erkenntnisse gepriesen, wirdheute gerade das überkommende Tarifvertragssystem für die Miseream Arbeitsmarkt verantwortlich gemacht. "Deregulierung"lautet das Gebot der Stunde, und der Ruf nach dem Gesetzgeberwird lauter. Der Zugriff auf die Tarifautonomie scheint unausweichlich,doch hat er sich vor dem Forum der Grundrechte zulegitimieren. Die Rechtfertigung bereitet von je her Schwierigkeiten.Speziell für die Tarifautonomie entworfene topoi wieKernbereich, Normsätzungsprärogative und Ausgestaltung habenden verfassungsrechtlichen Diskurs geprägt und zu einer bereichsspezifischenSonderdogmatik geführt, die sich in Teilenweit von den allgemeinen Grundrechtslehren entfernt hat. Zwarbesinnt sich die neuere Rechtsprechung des BVerfG wieder stärkerauf die grundrechtlichen Elementarkategorien; jedoch fügtsich die Tarifautonomie nicht ohne weiteres in das hergebrachteEingriffs-Schranken-Schema. Sie ist Repräsentant der Gruppe derrechtsgeprägten Grundrechte, deren Bauplan sie mit so unterschiedlichenGewährleistungen wie denen der Ehe, des Eigentumsund der Vereinigungsfreiheit teilt, und der erst erkennbarwird, wenn man von den bereichsspezifischen Besonderheiten dereinzelnen Gewährleistungen absieht. Die Arbeit zeigt die Konstruktionsmerkmalerechtsgeprägter Grundrechte auf, verdichtetihren Bauplan und macht sie für konkrete Anwendungen im Bereichder Tarifautonomie fruchtbar. Darüber hinaus werden die vielfältigenWechselwirkungen zwischen staatlichem und tariflichemArbeitsrecht aufgezeigt und eine konsistente Dogmatik der Anpassungvon Tarifverträgen an geändertes Gesetzesrecht entworfen.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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