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Persönlichkeitseigenschaften und neuropsychologische Merkmale von Sicherungsverwahrten im Vergleich zu Patienten des psychiatrischen Maßregelvollzugs

Fachliche Zuordnung Klinische Psychiatrie, Psychotherapie und Kinder- und Jugendpsychiatrie
Förderung Förderung von 2004 bis 2010
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5441835
 
Die Sicherungsverwahrung gemäß §66 StGB kann bei rückfälligen Straftätern angefordert werden, wenn ein "Hang zur Begehung gefährlicher Straftaten" vorliegt. Die große Bedeutung der in diesem Zusammenhang zu erstattenden psychiatrischen Gutachten kontrasiert zur allenfalls in Ansätzen geleisteten Auseinandersetzungen der forensischen Psychiatrie mit dieser Maßregel. Vor diesem Hintergrund verwundert nicht, dass eine juristische Untersuchung erhebliche Qualitätsmängel bei der Begutachtung aufgedeckt hat. Unsere Studie soll diese Resultate aus psychiatrische Sicht überprüfen, indem Gutachten zum Thema hinsichtlich ihrer diagnostischen Qualtität ausgewertet werden. Hierbei wird festgestellt, ob anhand der Vorgaben der psychiatrischen Klassifikationssysteme kriteriengeleitet vorgegangen wurde. Außerdem wird geprüft, ob auf empirisch abgesicherte Risikofaktoren für kriminelles Verhalten geachtet wurde. Solche Faktoren lassen sich mittels Fremdbeurteilungsskalen standardisiert erfassen und ermöglichen kriteriengeleitete Aussagen zur Kriminalprognose. Sollte die Studie zu dem Ergebnis kommen, dass vorwiegend intuitiv und weniger bedürftiger Qualtitätsmangel bei der Begutachtung der Persönlichkeit und Kriminalprognose von Wiederholungstätern.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
Internationaler Bezug Schweiz
 
 

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