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Die CONNECT-Studie: Entwicklung einer bundesweiten Datenbank für Patient*innen des Maßregelvollzuges mit Unterbringungsgrundlage § 63 StGB
Antragstellerin
Professorin Dr. Birgit Völlm
Fachliche Zuordnung
Public Health, Gesundheitsbezogene Versorgungsforschung, Sozial- und Arbeitsmedizin
Klinische Psychiatrie, Psychotherapie und Kinder- und Jugendspychiatrie
Persönlichkeitspsychologie, Klinische und Medizinische Psychologie, Methoden
Klinische Psychiatrie, Psychotherapie und Kinder- und Jugendspychiatrie
Persönlichkeitspsychologie, Klinische und Medizinische Psychologie, Methoden
Förderung
Förderung seit 2024
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 544266142
Ziel der forensischen Psychiatrie ist es, Personen, die aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung oder Substanzgebrauchsstörung straffällig geworden sind, zu behandeln und gleichzeitig das Risiko künftiger Rückfälle zu verringern. Der § 63 StGB beschreibt dabei die zeitlich unbefristete Unterbringung von straffällig gewordenen Personen, bei denen eine schwere psychische Erkrankung diagnostiziert wurde und deren Schuldfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat nur eingeschränkt oder nicht vorhanden war. Ihre Behandlung ist zeit- und kostenintensiv und greift in besonderem Maße in ihre freiheitlichen Grundrechte ein. Daher sollten therapeutische Konzepte und Behandlungsorganisationen in besonderem Maße von der aktuellen Evidenz und zeitgemäßen Behandlungsprinzipien geleitet sein. Allerdings fehlt es derzeit selbst an grundlegenden Informationen zu dieser Patientenpopulation in Deutschland. Die vorliegende Studie zielt darauf ab, diese Lücke zu schließen, indem auf Grundlage einer jährlichen Befragung in allen forensisch-psychiatrischen Krankenhäusern grundlegende sozio-demographische, klinische und rechtliche Daten zu dieser Patientengruppe zusammengetragen werden. Das Personal der teilnehmenden Krankenhäuser wird eine Online-Umfrage mit Fragen zu einzelnen Patienten ausfüllen, welche anhand von routinemäßig erfassten Krankenhausunterlagen beantwortet werden können. Über zunächst einmal drei Jahre wollen wir Daten zu mehr als 4500 Patient:innen sammeln. Neben den wichtigen klinischen Daten sind wir vor allem an den Resultaten der Behandlung interessiert. Wir werden offizielle Rückfalldaten aus dem Bundeszentralregister bei einer Folgeerhebung nach zwei Jahren verwenden, um nachzuverfolgen, ob entlassene Patienten rückfällig geworden sind, um welche Straftaten es sich dabei handelte und durch welche Behandlungsvariablen dies vorhergesagt werden konnte. Diese Studie ist aus mehreren Gründen wichtig. Erstens gibt es derzeit kein anderes Forschungsvorhaben, das die gesamte Patientenpopulation nach §63 StGB umfasst. Unser Projekt wird einen dringend benötigten Überblick über diese Gruppe bieten. Zweitens werden unsere Ergebnisse dazu beitragen, wichtige Prädiktoren für Behandlungserfolg und Straffälligkeit zu identifizieren, durch die die Qualität der Behandlung verbessert werden kann, da die Patienten über einen langen Zeitraum in einer restriktiven Umgebung betreut werden. Drittens werden die Ergebnisse in frei zugänglichen Zeitschriften veröffentlicht, was ein besseres Verständnis von Patient:innen, Betreuer:innen, Mitarbeiter:innen, politischen Entscheidungsträgern, Krankenhäusern und der Öffentlichkeit für diese oft vernachlässigte Patientengruppe zur Folge hat. Schließlich werden die werden die Daten auch Forscher:innen anderer Institute zur Verfügung gestellt.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen