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Staatliche Gewährleistungsverantwortung im Informationsrecht

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2004 bis 2010
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5445993
 
Das "Informationsrecht" wird in absehbarer Zeit einen Entwicklungsstand erreichen, der es rechtfertigt, von einem neuen Rechtsgebiet mit Querschnittscharakter zu sprechen. Kennzeichnend ist der Daten-, Informations-, Kommunikations- und Wissensbezug dieses neuen Rechtsgebiets. Sein Normenbestand setzt sich aus Teilen des Öffentlichen Rechts, des Zivilrechts und auch des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts zusammen. Signifikant sind der teilweise Rückzug staatlicher Normgebung im Informationsrecht und das Vordringen selbstregulativer gesellschaftlicher Steuerungsmechanismen. Die staatliche Verantwortung für den Informationssektor wird damit jedoch keineswegs obsolet. Dem stehen schon verfassungsrechtliche und europarechtliche Vorgaben entgegen. Allerdings wandeln sich die Mechanismen, mit denen der Staat seiner Verantwortung nachkommt. Es entstehen verantwortungs(ver)teilende Strukturen zwischen dem staatlichen und dem gesellschaftlichen Sektor, in denen die staatliche Rechtsordnung Rahmen-, Struktur- und Zielvorgaben setzt und Interventionsbefugnisse als Reservemittel vorsieht, während im Übringen eine gesellschaftliche Selbstregulierung stattfindet (z.B. durch Einrichtung der Selbstkontrolle, Auditierungsverfahren, Verhaltenskodizes). Dadurch wird die Eigenrationalität der Teilsysteme gewahrt und speziell die Dynamik gesellschaftlicher Teilbereiche (mit ihrem gegenüber dem Staat ohnehin bestehenden Wissensvorsprung) genutzt. Da der "Rohstoff Information" einen bedeutsame Einfluss- und Machtfaktor im Gemeinwesen darstellt, bedarf es der Entwicklung eines "Gewährleistungsverwaltungsrechts", das die Vorzüge des regulativen staatlichen Rechts um die Prozeduralisierung des Rechts ergänzt und mit den unverzichtbaren Handlungskapazitäten gesellschaftlicher Selbstregulierung verbindet.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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