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Die Wechselwirkung zwischen Wirtschaft und Menschenrechten und die Verantwortlichkeit von Unternehmen für internationale Verbrechen (i.S.d. Völkerstrafrechts) mit Schwerpunkt auf konfliktbetroffenen Gebieten

Antragstellerin Dr. Kateryna Buriakovska
Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung seit 2024
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 544661190
 
Diese Forschungsarbeit konzentriert sich auf die Rolle des Rahmenregelwerks für Wirtschaft und Menschenrechte (BHR), wenn es darum geht, Unternehmen für internationale Verbrechen im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Heute ist in den nationalen Strafgerichten eine allmählich wachsende Tendenz zu beobachten, Unternehmen und ihre Führungskräfte für Kriegsverbrechen (aber auch für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord, die häufig vor oder während bewaffneter Konflikte begangen werden) zur Rechenschaft zu ziehen. Ermöglicht wird dies durch die Bemühungen der Staaten um die Einführung von Mechanismen zur Durchsetzung des Völkerstrafrechts VöStR0in der Praxis durch die strategische Prozessführung von Menschenrechtsorganisationen, um solche Fälle vor Gericht zu bringen. Allerdings sind diese Fälle im Vergleich zu den Fällen gegen Militärs oder Befehlshaber nicht sehr zahlreich. Einer der Gründe dafür ist die Natur moderner Unternehmen, die sie kreativ darin gemacht hat, ihren Beitrag und/oder ihre Verbindung zu Menschenrechtsverletzungen und internationalen Verbrechen zu verschleiern und sich so der Justiz zu entziehen. Darüber hinaus gibt es auch Gründe politischer Natur. Diese Untersuchung wird sich jedoch auf die spezifischen rechtlichen Herausforderungen konzentrieren, die mit der Feststellung der materiellen und subjektiven Elemente der Mittäterschaft von Unternehmen an internationalen Verbrechen verbunden sind. Die Macht und der Einfluss von Unternehmen in der heutigen Zeitsowie ihr Ziel, Gewinne zu steigern, wobei sie oft die möglichen Risiken für die Menschenrechte derer, auf die sie Einfluss nehmen, vernachlässigen, haben ihre Antwort im Rahmen von Wirtschaft und Menschenrechten in den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte gefunden. Diese Untersuchung geht davon aus, dass die UNGPs ein wertvolles Instrument sein können, um Hindernisse bei der strafrechtlichen Verfolgung von Unternehmen oder ihren Führungskräften wegen Mittäterschaft bei internationalen Verbrechen zu beseitigen. Die Hauptziele dieses Projekts sind daher: 1. zu ermitteln, welche Rolle die UNGPs in aktuellen Strafverfahren wegen der Mitschuld von Unternehmen an internationalen Verbrechen im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten spielen. 2. auf der Grundlage der Ergebnisse des vorangegangenen Schritts Möglichkeiten des Zusammenspiels zwischen VöStR und BHR zu ermitteln und zu fragen, welche gemeinsamen Ideen und Grundsätze diese beiden Bereiche haben und wie sie sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben gegenseitig informieren können. Die Wechselbeziehung zwischen VöStR und BHR wurde von den jeweiligen Forschenden bisher nur wenig behandelt. Es gibt jedoch ein allmählich wachsendes Interesse an diesem Thema, das sich in akademischen Veranstaltungen, akademischen Büchern und in der Praxis niederschlägt, und dieses Forschungsprojekt leistet Pionierarbeit auf diesem Gebiet.
DFG-Verfahren WBP Stelle
 
 

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