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Minimierung von Anwendungskonflikten zwischen mehreren Privatrechtsordnungen durch die Berücksichtigung ausländischen Kollisionsrechts

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2005 bis 2010
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5449778
 
Weist ein Sachverhalt Berührungen zu mehreren Rechtsordnungenauf, so ist das anwendbare Sachrecht zu bestimmen. Hierzugreift das Gericht auf die an seinem Sitz (Forum) geltendenKollisionsnormen zurück. Sind die Gerichte mehrerer Staatenzuständig, kann dies dazu führen, dass die Sachentscheidung vomForum des Rechtsstreits abhängt; forum shopping wird möglich.Ziel muss es daher sein, die Sachentscheidung vom Forum abzukoppeln(internationaler Entscheidungseinklang). Dies erforderteine Koordinierung des Anwendungsbereichs der beteiligten Privatrechtsordnungen(internationale Gesetzesharmonie). GeeignetesInstrument hierfür ist die Beachtung ausländischen Kollisionsrechts.Dabei setzen wir unseren Anwendungsbefehl nichtgegen den Willen des betroffenen ausländischen Rechts durch,sondern befragen dieses nach seinem eigenen Anwendungsanspruch.Internationaler Entscheidungseinklang ist freilich ein reinformales (= sachrechtsneutrales) Ziel, das hinter höherrangigen,insbesondere materiellrechtlichen Zielen des deutschen IPRzurückzutreten hat. - Die Beachtung ausländischen Kollisionsrechtsist nicht nur im Rahmen der eigentlichen Anknüpfung(Verweisungsart), sondern auch bei der Ermittlung der maßgeblichenTeilrechtsordnung im Falle von Mehrrechtsstaaten sowie beider Anknüpfung von Vorfragen (= präjudiziellen Rechtsverhältnissen)geboten. Zwischen den genannten Rechtsinstituten bestehtein innerer Zusammenhang, der einen kohärenten Lösungsansatzerfordert, wie ihn die vorliegende Arbeit erstmalsanbietet.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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