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Entwicklung des Europäischen Lauterkeitsrechts und Auswirkungen für die Lauterkeitsrechtsordnungen der Mitgliedstaaten
Antragsteller
Professor Dr. Jochen Glöckner
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung von 2005 bis 2006
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5449859
Unter der Bezeichnung Lauterkeitsrecht werden die durch dasGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und seine Nebengesetzegeregelten Materien zusammengefasst. Es handelt sichdabei um einen Grundbestand von Normen, die das Marktverhaltenvon Wettbewerbsteilnehmern regeln. Ihre Harmonisierug durch dieEG ist in diesem Bereich bis heute marginal. Das Marktverhaltenvon Marktteilnehmern, die den gesamten Binnenmarkt nutzenwollen, muss deshalb den Anforderungen von 25 verschiedenenRechtsregimes genügen. Die Rechtsinformations- undAnpassungskosten sind hoch, die Haftungsrisiken insbesondere imelektronischen Geschäftsverkehr groß. Deshalb hat derEuropäische Gesetzgeber die Harmonisierung desLauterkeitsrechts erneut in Angriff genommen. Über eineEG-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken wurde am 25.Mai 2004 eine politische Einigung im Ministerrat erzielt. DieRichtlinie wird mit einer Generalklausel operieren, die"unlautere Geschäftspraktiken" verbietet. Zum gegenwärtigenZeitpunkt bietet sich eine einzigartige Chance der echtenIntegration des europäischen und der mitgliedstaatlichen Lauterkeitsrechte:Die genannte Generalklausel bedarf der ausfüllendenKonkretisierung. Dies Konkretisierung hat autonom europarechtlichzu erfolgen. Vor diesem Hintergrund besteht einevorrangige Aufgabe der Arbeit darin, die bis heute entwickeltenElemente eines Europäischen Lauterkeitsrechts, mit denen dieGeneralklausel ausgefüllt werden kann, zu sammeln und zusammenzufügen.Davon ausgehend ist zu untersuchen, ob die europarechtlichenVorgaben zu einer Präzisierung der Grundkonzeptionendes Lauterkeitsrechts beitragen können. An dieser Stelleerhält die beinahe zeitgleiche Novellierung des UWG besondereBedeutung.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen