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Steuerwirkungen bei grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit
Antragsteller
Professor Dr. Thiess Büttner; Professor Dr. Ulrich Schreiber
Fachliche Zuordnung
Accounting und Finance
Förderung
Förderung von 2005 bis 2009
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5450055
Ziel des Forschungsvorhabens ist die empirische Analyse der Wirkungen der Unternehmensbesteuerung im Kontext grenzüberschreitender Geschäftstägigkeit multinationaler Unternehmen. Gerade im europäischen Kontext hat die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit erhebliche Bedeutung für die Besteuerung, da die Unternehmen im Binnnenmarkt von verschiedenen Standorten aus relativ frei operieren können, aber an den einzelnen Standorten der Tochtergesellschaften erhebliche Unterschiede in den steuerlichen Bedingungen vorfinden. Hieraus ergibt sich zum einen eine Wettbewerbssituation zwischen den einzelnen Standorten um die Ansiedlung von Tochtergesellschaften und die damit verbundenen Direktinvestitionen. Zum anderen aber ergeben sich für die Muttergesellschaft Spielräume zur Steuerplanung durch Transferpreissetzung und Finanzierungsentscheidungen zwischen den verbundenen Unternehmen. Obschon die Steuerplanung offensichtlich die umfassende Besteuerung von Unternehmensgewinnen ganz erheblich erschweren kann, ist über bekannte Fallbeispiele hinaus wenig empirische Evidenz für Wirkungsrichtung und Relevanz vorhanden. Dies erschwert die Beurteiltung von Reformvorhaben im Bereich der Unternehmensbesteuerung. Vor diesem Hintergrund zielt das beantragte Forschungsprojekt auf die empirische Analyse der im Zusammenhang mit der Steuerplanung stehenden Aktivitäten deutscher multinationaler Unternehmen anhand der bestehenden Mikrodatenbank der Direktinvestitionsbestände der Deutschen Bundesbank unter Verwendung adäquater ökonometrischer Methoden. Ungeachtet der erheblichen Bedeutung der Thematik für die Auseinandersetzung mit der internationalen Besteuerung in der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre ebenso wie in der Finanzwissenschaft fehlen empirische Untersuchungen dieser Art für deutsche Unternehmen bisher völlig.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen