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Recht im Anthropozän (RiA)

Fachliche Zuordnung Soziologische Theorie
Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung Förderung seit 2024
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 548004032
 
Die rechtlichen Auseinandersetzungen um die Krisen des Anthropozäns werden intensiv geführt. Dies zeigen die Debatten um die Biodiversitäts- und Klimakrise sowie um die CO2-Reduktionspflichten, die sich in zahlreichen Urteilen niedergeschlagen haben, ebenso wie die Bestrebungen zur Normierung des Ökozids, des Geoengineerings und die Auseinandersetzungen um die Rechte der Natur und von Tieren. Das Netzwerk "Recht im Anthropozän" (RiA) untersucht aus interdisziplinärer Perspektive, inwiefern das Anthropozän dabei die grundlegenden Kategorien von Materialität, Subjektivität und Verantwortung herausfordert und damit zugleich das Recht transformiert. Denn aus rechtswissenschaftlicher Perspektive wird das Recht in erster Linie als Instrument zur Behandlung der mit dem Anthropozän verbundenen ökologischen Probleme begriffen. RiA geht hingegen davon aus, dass das Verhältnis von Recht und Anthropozän ungleich komplexer und vielschichtiger ist. Recht ist nicht nur potentielles Instrument zur Lösung, sondern ist zugleich tief verstrickt in die Hervorbringung des Anthropozäns. RiA versteht das Anthropozän dabei als in sich spannungsgeladenen Reflexionsbegriff, der nicht nur eine Vielzahl sich zuspitzender existentieller Herausforderungen markiert, sondern zugleich die Frage aufwirft, wie das Recht in der Gestaltung gesellschaftlicher und natürlicher Verhältnisse beteiligt ist und sein kann. Einerseits verändert das Anthropozän das Recht selbst und fordert es in seinen Grundvoraussetzungen heraus. Umgekehrt wird das Anthropozän auch durch das Recht formiert und problematisiert: Im Kampf ums Recht werden jeweils bestimmte Aspekte des Anthropozäns adressiert - während andere ausgespart bleiben. Das Recht formt mithin zugleich das gesellschaftliche Verständnis und die Umgangsweisen mit dem Anthropozän. Diese Spannungen und Verschiebungen von Recht und Anthropozän stehen im Zentrum von RiA. Sie lassen sich - so die Arbeitshypothese - mit Hilfe der allen beteiligten Disziplinen eigenen Grundkategorien der Subjektivität, Materialität und Verantwortung erfassen: Parallel zum Streit in den Sozialwissenschaften, wer als "sozialer Akteur" gilt, antwortet das Recht auf die Herausforderung des Anthropozäns, indem neu verhandelt wird, wer oder was als Rechtssubjekt gilt. Und wo in Soziologie und Anthropologie die Bedeutung von Materialität diskutiert und darüber zugleich die Zuweisung von Verantwortung neu verhandelt wird, wird im Recht darum gestritten, wie in welches Verhältnis Sozialitäten zu ihrer materiellen Umwelt gesetzt und wie dementsprechend Verantwortung verteilt wird. Die Thematik ist nur interdisziplinär und mit einem Blick auf das Zusammenspiel von pluralen Rechtsordnungen im globalen Raum zu klären. Deshalb bringt das Netzwerk Forschende aus den Rechtswissenschaften, der Soziologie und Anthropologie zusammen, die diese Fragestellungen auf theoretischer wie empirischer Ebene mit einer gemeinsam entwickelten interdisziplinären Heuristik untersuchen.
DFG-Verfahren Wissenschaftliche Netzwerke
Mitverantwortlich Dr. Johan Horst
 
 

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