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Planung und gesellschaftliche Einflussnahme. Ein Beitrag zur Systematisierung des Planungsrechts

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung seit 2024
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 553772496
 
Die Arbeit dient dazu, das Planungsrecht im Hinblick auf gesellschaftliche Einflussnahmeräume zu systematisieren und davon ausgehend Orientierungspunkte für die Bewertung, Reform und Vereinheitlichung zu schaffen. Der hoheitliche Planungsbedarf wächst stetig an. Grundlegende Menschheitsprobleme wie etwa der Klimawandel lassen sich nicht ohne Planungen bewältigen. Hoheitliche Planung weist ein besonderes politisches momentum auf. Das zeigt sich deutlich im Bereich der Infrastrukturplanung. Das Planungsrecht eröffnet daher sowohl in organisations- als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht besondere gesellschaftliche Einflussnahmeräume, die im geltenden Planungsrecht höchst unterschiedlich ausgestaltet sind. Die Untersuchung gliedert sich in vier Teile. Der erste Teil widmet sich den Charakteristika der Planung, möglichen Differenzierungsmodellen und der wechselvollen wissenschaftlichen Rezeption der Planung. Der zweite Teil untersucht auf abstrakter Ebene gesellschaftliche Einflussnahmeräume im Planungsrecht. Es werden fünf Grundfunktionen der gesellschaftlichen Einflussnahme identifiziert: Information und Rationalisierung, Individualrechtsschutz, Akzeptanz, Kontrolle sowie ergänzende demokratische Legitimation. Sodann werden organisations- und verfahrensrechtliche „Skalierungselemente“ betrachtet, über die die verschiedenen Funktionen gesellschaftlicher Einflussnahme im Planungsrecht verankert und effektuiert werden können. Diese abstrakten Betrachtungen werden im dritten Teil der Arbeit, in dem die gesellschaftlichen Einflussnahmemöglichkeiten in ausgewählten Referenzbereichen analysiert werden, fruchtbar gemacht. Als Referenzgebiete werden die räumliche Gesamtplanung, die Klimaschutzplanung, die infrastrukturbezogene Fachplanung (insbes. Übertragungsnetzplanung und atomare Endlagersuche), die gesundheitsrechtliche Bedarfsplanung, die Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung sowie die Haushalts- und Finanzplanung untersucht. Die Arbeit in den Referenzfeldern führt zum Herzstück des Buches: der Typisierung der Planung anhand der gesellschaftlichen Einflussnahme. Die Systematisierung baut auf der Erkenntnis auf, dass nicht die Funktionen gesellschaftlicher Einflussnahme systemprägende Kraft entfalten, sondern das gewählte Akteurssetting. Ausgehend davon werden drei planungsrechtliche Grundmodelle als systembildende Heuristiken entwickelt: repräsentativ-demokratisch strukturierte, verbandszentrierte und partizipative Planungen. Alle drei Grundmodelle sind grundsätzlich funktionadäquat. Sie bauen jedoch auf unterschiedlichen Prämissen über die Beziehung von Staat und Gesellschaft und das System hoheitlicher Steuerung auf. Daraus ergeben sich unterschiedliche Rationalitäten im Hinblick auf die Erfüllung der verschiedenen Funktionen gesellschaftlicher Einflussnahme. Daraus lassen sich Potenziale und Grenzen gemischter Akteurssettings ableiten, woraus sich grundlegende Reform- und Vereinheitlichungspotenziale des Planungsrechts ergeben.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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