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Selbstbestimmungsrecht von Religionsgemeinschaften und die Verhinderung von Machtmissbrauch
Antragstellerin
Professorin Dr. Ute Sacksofsky
Fachliche Zuordnung
Katholische Theologie
Öffentliches Recht
Öffentliches Recht
Förderung
Förderung seit 2025
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 534685649
Das Projekt untersucht, inwieweit der Staat zur Verhinderung von Machtmissbrauch auf Religionsgemeinschaften Einfluss nehmen darf bzw. muss. Während die Verhinderung von Machtmissbrauch durch staatliche Organe unstreitig ein Fundament des freiheitlichen Verfassungsstaates darstellt, ist ungeklärt, inwieweit auch die Verhinderung von Machtmissbrauch durch Private eine staatliche Aufgabe darstellt. Insoweit sind zwei verfassungsrechtliche Ansatzpunkte zentral. Einerseits enthalten Grundrechte nicht nur Abwehrrechte gegenüber dem Staat, sondern, wie inzwischen anerkannt ist, auch Schutzpflichten: Der Staat ist grundsätzlich auch verpflichtet, vor Verletzungen der körperlichen Unversehrtheit durch Private zu schützen. Andererseits aber ist das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften verfassungskräftig gewährleistet. Das Recht, „ihre Angelegenheiten selbständig“ zu „ordnen“ und zu „verwalten“, wie Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 III 1 WRV formuliert, ist gerade gegen staatliche Einmischung gerichtet. Wie diese beiden gegenläufigen verfassungsrechtlichen Prinzipien einander im Hinblick auf die Verhinderung von Machtmissbrauch in Religionsgemeinschaften zuzuordnen sind, wird im Projekt analysiert.
DFG-Verfahren
Forschungsgruppen
