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Virtuelle Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren
Antragsteller
Dr. Daniel Robert Maerker
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung seit 2025
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 560700502
Die Arbeit befasst sich mit virtuellen Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren nach Art. 36 EuInsVO (Europäische Insolvenzverordnung). Es handelt sich um eine völlig neuartige Problematik. Vorgängernormen existieren nicht. International gibt es kein vergleichbares Verfahren. Die Regelung des Verfahrens in der EuInsVO ist unzureichend. Auf viele wichtige Fragen zu einem virtuellen Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren gibt der Gesetzestext keine unmittelbare Antwort. Von der Rechtswissenschaft wurde die Durchführung eines virtuellen Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahrens bislang nicht erforscht. Erst recht fehlt es an einer umfassenden Darstellung der virtuellen Verfahrenspluralität und einer Präsentation eines schlüssigen Gesamtkonzepts. Aus diesen Gründen ist bisher weder klar, in welchen Fällen die Anwendung eines virtuellen Sekundärinsolvenzverfahrens in Betracht kommt noch welche Regeln für die Durchführung des Verfahrens gelten. Dies hat zur Folge, dass ein Verwalter zum jetzigen Zeitpunkt realistischerweise kein virtuelles Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren durchführen kann. Ziel der Arbeit ist es, dies zu ändern. Verwalter sollen durch diese Arbeit erstmals in die Lage versetzt werden, tatsächlich ein virtuelles Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren durchführen zu können. Zur Erreichung dieses Ziels wurde auf Grundlage von Art. 36 EuInsVO ein vollständiges Modell der virtuellen Verfahrenspluralität entwickelt. Dieses gibt zum einen umfassend und detailliert darüber Auskunft, wie ein virtuelles Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren durchzuführen ist, und beantwortet zum anderen die Frage, in welchen Fällen ein solches Verfahren angewendet werden kann. Die Ergebnisse in der Arbeit werden im Wesentlichen durch eine grammatische und teleologische Auslegung gewonnen. Zu betonen ist besonders, dass in der Arbeit ein Regelwerk zur teleologischen Auslegung der Norm entwickelt wurde. Zu Beginn der Arbeit wird das methodische Vorgehen ausführlich erläutert. Mit der Entwicklung eines vollständigen Modells der virtuellen Verfahrenspluralität schafft die Arbeit etwas völlig Neuartiges. Denn die Thematik war bisher unerforscht. Es handelt sich daher um echte Grundlagenforschung. Das für die Rechtswissenschaft Neue macht annährend hundert Prozent der Arbeit aus. Zudem ist zu betonen, dass die Arbeit eine äußerst hohe Ergebnisdichte aufweist. Neben der Entwicklung des Modells der virtuellen Verfahrenspluralität werden durch die Arbeit erstmals die Grundlagen der virtuellen Verfahrenspluralität umfassend erforscht. Zudem werden in der Arbeit auch in Bezug auf den Fall der realen Verfahrenspluralität zahlreiche neue Erkenntnisse gewonnen und bestehende Forschungslücken geschlossen
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen
