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MeReDiaN. Medienkultur und Recht im Dialog – Entwicklung einer transdisziplinären Methodologie am Beispiel vom digitalen (audiovisuellen) 'Pastiche' und 'Zitat'

Fachliche Zuordnung Theater- und Medienwissenschaften
Förderung Förderung seit 2026
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 566739872
 
Die Forschungsgruppe innerhalb von MeReDiaN (Netzwerk für Medienkultur und Recht im Dialog) widmet sich der Zusammenführung von Erkenntnissen unterschiedlicher Forschungsbereiche zu den gesellschaftlichen Transformationen durch die Digitalisierung. Die beantragte Sachbeihilfe fördert die methodologische Reflexion und Weiterentwicklung interdisziplinärer Ansätze, insbesondere zwischen rechts- und medienkulturwissenschaftlichen Perspektiven auf digitale audiovisuelle Medien. Die Forschungsgruppe soll sich vertiefend mit den zentralen Begriffen und Konzepten von „Pastiche“ und „Zitat“ im Kontext von Bildern und Bewegtbildern in der digitalen Kultur – in Hinblick auf Anwendungen und Nutzungsformen von künstlicher Intelligenz – auseinandersetzen. Für die erweiterte Umsetzung dieses Ansatzes wird zeitgleich ein Förderantrag für ein DFG-Forschungsnetzwerk eingereicht. Obwohl Rechts- und Medienwissenschaft ähnliche Forschungsgegenstände untersuchen, fehlt es bislang an einer systematischen Grundlage des Austausches. Dies ist problematisch, da rechtliche Bewertungen von Medienphänomenen oft auf Annahmen beruhen, die eine medienkulturwissenschaftliche Einordnung benötigen. Gleichzeitig betrachtet die Medienwissenschaft das Recht als ein Set soziokultureller Praktiken, bezieht dies aber nicht systematisch in die Untersuchung von Phänomenen ein. Die Digitalisierung verstärkt den Bedarf, normative Annahmen im Recht über Medien und deren Konsequenzen für Medienpraktiken und hegemoniale Strukturen kritisch zu hinterfragen. Für die Untersuchungen werden zwei thematische Zuspitzungen zugrunde gelegt: 1. Urheberrecht und die Reaktion auf die Legitimationskrise. Die Digitalisierung hat die Wahrnehmung, Nutzung und den Zugang zu Medien grundlegend verändert. Rechtsnormen, die für analoge Kontexte entwickelt wurden, müssen neu justiert werden. Dies betrifft insbesondere die Abgrenzung zwischen einer im Allgemeininteresse zulässigen Nutzung und den exklusiven Rechten, die das Urheberrecht gewährt. Während der Schutz von Urheber:innen traditionell im Mittelpunkt stand, muss das Urheberrecht heute ebenso die Interessen von Kreativen und Nutzer:innen berücksichtigen. Anderenfalls droht ein Akzeptanzverlust, besonders bei alltäglichen digitalen Nutzungspraktiken. 2. Schwerpunkt auf visuelle und audiovisuelle Medien. In der Medienwissenschaft besteht das Desiderat, differenzierter die eigenen audiovisuellen Gegenstände praxeologisch, performativ und soziokulturell situiert zu begreifen – und damit noch konsequenter eine pragmatische Verortung von Bewegtbildern im Kontext von rechtlich geprägten (Kommunikations- und Zugangs-)Räumen vorzunehmen. So müssen gestalterische Ausprägungen (etwa Memes, GIFs, Short-Form-Videos) sowie Nutzungsweisen, Wahrnehmungen von Bildwirklichkeiten und filmischen Werken zwischen alltäglicher, habitualisierter Nutzung, Medienerfahrung und rechtlicher Normierung reflektiert werden.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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