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Schutz vor privater Macht durch europäische Grundrechte
Antragsteller
Professor Dr. Johannes Masing
Fachliche Zuordnung
Öffentliches Recht
Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung
Förderung seit 2025
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 568570031
Das Projekt zielt auf die Fundierung eines grenzüberschreitenden gemeinsamen Verständnisses der Grundrechte in Europa als Schutz vor privater Macht. Unter den Bedingungen der Digitalisierung und Internationalisierung, in denen private Akteure immer größere Macht erhalten, ist diese Frage von grundlegender Bedeutung. Mit ihr entscheidet sich, ob die Grundrechte auch in der Zukunft noch eine Prägekraft haben und als Basis von Freiheit und Gleichheit gelten können. Angesichts unterschiedlicher nationaler Grundrechtstraditionen knüpft es als verbindendes Element an die EMRK und die Grundrechtecharta der EU an, soll aber in transnationaler Perspektive gedanklich gleichermaßen die einzelstaatlichen Grundrechtsgewährleistungen mitführen. Dabei wird die Verschiedenheit des Stellenwerts der Grundrechte in den europäischen Rechtsordnungen nicht infrage gestellt, sondern vorausgesetzt und prinzipiell anerkannt. Das Projekt zielt folglich nicht auf eine Vereinheitlichung der Grundrechtsdogmatik oder der in den Einzelstaaten entwickelten Grundrechtslehren. Es will jedoch auf einer Metaebene die Möglichkeit und Notwendigkeit eines gemeineuropäischen inhaltlichen Verständnisses der Grundrechte ausarbeiten, das diese ihrem inhaltlichen Gehalt nach in differenzierter Weise auch als Schutz vor privater Macht begreift. Neben der EMRK und der Grundrechtecharta der EU bieten die Rechtsordnungen Frankreichs, des UK und Deutschlands den Referenzrahmen. Andere Rechtsordnungen sollen nur punktuell ergänzend berücksichtigt werden. Die Studie erstrebt einen grenzüberschreitenden Austausch und beabsichtigt von vornherein – anders als im Verfassungsrecht üblich – auch die Fachöffentlichkeit anderer Länder zu adressieren. Das Projekt will Impulse aus der deutschen Verfassungsrechtsprechung, vor allem soweit sie auch in der europäischen Rechtsprechung ihren Niederschlag gefunden haben, aufnehmen, dabei aber die nicht anschlussfähigen Konstruktionen der deutschen Diskussion („mittelbare Drittwirkung“) hinter sich lassen. Ziel ist es, mit Blick auf deren Bedeutung für das Verhältnis zwischen Privaten ein im Kern relativ einfaches, materiell begründetes Verständnis der Grundrechte zu entwickeln, das transnational anschlussfähig ist. Dies soll die Diskussionen um den Gehalt der Grundrechte besser zusammenzuführen und der Rechtsprechung ein genauer reflektiertes Fundament verleihen. Inhaltlich zielt das Projekt auf ein sozialstaatliches Verständnis der Grundrechte, das zwischen Privaten realitätsnah auf substantielle Freiheit und einen elementaren Ausgleich von Machtgefällen zielt. Die Anforderungen der Grundrechte sind hierbei allerdings sehr gestaltungsoffen und wertungsbedürftig. Auch für ein gemeineuropäisches Verständnis ist davon eine striktere, asymmetrische Schutzwirkung gegenüber der staatlichen Durchsetzung von abstrakten Gemeininteressen zu unterscheiden. Es bedarf hier aber näher erst zu entwickelnder Zwischenstufen, für die es an Vorarbeiten noch weitgehend fehlt.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen
