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Juristische Germanistik

Fachliche Zuordnung Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung Förderung von 2008 bis 2009
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 57074975
 
Seit einem Jahrhundert prägt Otto v. Gierkes Rede „Die historische Rechtsschule und die Germanisten“ das Bild der juristischen Germanistik als Wissenschaft des einheimischen Privatrechts im Gegensatz zur Wissenschaft des römischen Rechts. Die Habilitationsschrift „Juristische Germanistik“ beweist die Zeitgebundenheit dieses Bildes. Sie setzt Gierke die Sicht der Wissenschaftsgeschichte entgegen, die nach dem Ende des Streits zwischen kulturell-wissenschaftlichem Romanismus und Germanismus davon befreit ist, sich selbst zu legitimieren. Auf dieser Grundlage analysiert die Habilitationsschrift im Schwerpunkt jeweils nach Sachproblemen geordnet neben dem 19. Jahrhundert das wenig erforschte 18. Jahrhundert, um Kontinuitäten und Diskontinuitäten herauszuarbeiten. Die untersuchten Quellen (z.B. Vorlesungsverzeichnisse, Rezensionen, Dissertationen des Alten Reichs) reichen weit über den traditionellen Horizont hinaus. Auch mit der Wirkungsgeschichte in der Rechtspraxis wird über die Prozeßgesetzgebung und über die Entscheidungssammlungen (Responsa und Consilia der Spruchfakultäten) Neuland betreten.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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