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„So that our Children may enjoy a lasting peace“: Praktiken der Absicherung von Friedensverträgen zwischen Europäern und Indigenen im kolonialen Nordamerika, ca. 1605 – 1774
Antragsteller
Professor Dr. Christoph Kampmann
Fachliche Zuordnung
Frühneuzeitliche Geschichte
Förderung
Förderung seit 2026
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 574285849
Die Europäische Expansion und die damit verbundene Ausweitung europäischer Kolonialherrschaft auf große Teile der außereuropäischen Welt stellt fraglos eines der Schlüsselphänomene der Frühen Neuzeit dar und ist entsprechend intensiv von der Geschichtswissenschaft untersucht worden. In diesem Zusammenhang ist auch das Interesse an den Verträgen, die die Beziehungen zwischen Europäern und Indigenen in den Kontaktzonen der Expansion regeln sollte, erheblich gestiegen. Ein zentraler Bestandteil dieser interkulturellen Verträge hat dabei allerdings bislang kaum Beachtung gefunden und ist von entsprechenden Studien höchstens am Rande gestreift worden: Die Praktiken der Vertragssicherung, deren Bedeutung für innereuropäische Vertragsbeziehungen in jüngerer Zeit herausgearbeitet worden ist. Gerade diese Untersuchung von vertraglich festgelegten Maßnahmen zur Verhinderung eines Vertragsbruchs ist von entscheidender Bedeutung für die Frage, wie interkulturelle Verträge in Abwesenheit von verbindenden Elementen wie einer gemeinsamen Religion, einer gemeinsamen Kultur oder einer gemeinsamen politischen Praxis überhaupt ihre Wirksamkeit entfalten konnten, wie man Vertrauen und Misstrauen im interkulturellen Bereich handhabte, und mit welchen Vorstellungen von Vertrags- und ‚Geschäftsfähigkeit‘ sich europäische und indigene Akteure begegneten. An dieser Stelle setzt das Projekt an, das den Blick auf Praktiken der Absicherung von Verträgen zwischen französischen, englischen und indigenen Akteuren in Nordamerika zwischen 1605 und 1774 richtet. Erste Recherchen haben gezeigt, dass es für diesen zeitlichen und räumlichen Bereich eine ausgezeichnete Überlieferungslage gibt und dass hier auch Praktiken der Vertragssicherung die in der europäischen Vertragspraxis bereits deutlich an Bedeutung verloren hatten eine prominente Rolle spielten, wie etwa Geiselstellungen. Auf der Basis einer bereits erfolgten, umfassenden Erschließung der einschlägigen Vertragstexte soll herausgearbeitet werden, welche Strategien der Absicherung in welchen Kontexten genutzt wurden. Es wird danach gefragt, welche besonderen Maßnahmen für notwendig erachtet wurden, um mit nicht-christlichen und aus europäischer Sicht unzivilisierten indigenen Gemeinwesen wirksame, beidseitig verpflichtende und dauerhafte Friedensverträge schließen zu können. Durch diese Analyse der Vertragspraxis sowie durch die Betrachtung der Verhandlungsebene sollen auch Einblicke in die hinter der Vertragssicherung stehenden Denkmuster der Verhandlungs- und Vertragsparteien gewonnen werden. Dabei ist es ein zentrales Anliegen des Projektes, im Bewusstsein der methodischen Herausforderungen auch indigene Perspektiven einzubeziehen und herauszuarbeiten. Damit leisten die Untersuchungsergebnisse nicht nur einen Beitrag zur interkulturellen Diplomatie- und Völkerrechtsgeschichte, sondern liefern auch Erkenntnisse über die gegenseitige Wahrnehmung und Identitätsbildung von „Europäern“ und „Indigenen“.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen
