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Rechtsgeschichte der Zweiten Moderne - Erik Wolfs Große Rechtsdenker der deutschen Geistesgeschichte

Antragsteller Jörg Schöpper
Fachliche Zuordnung Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung Förderung seit 2025
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 574451081
 
Das Vorhaben verfolgt drei Ziele: Es will zunächst eine Forschungslücke für das Werk Erik Wolfs schließen, dessen rechtshistorischer Beitrag in der bisherigen Forschung weitgehend ausgeklammert wurde. Sodann sollen anhand der Erzählung Große Rechtdenker der deutschen Geistesgeschichte, die auf Vorarbeiten aus den 20er Jahre beruhte und bis 1963 viermal aufgelegt wurde, die Fragen nach Kontinuitäten und Zäsuren für die deutsche Rechtswissenschaft vor 1933 und nach 1945 neu beleuchtet werden. Schließlich sollen die Möglichkeiten eines formalen, in der amerikanischen Geschichts- und Literaturwissenschaft entwickelten Vokabulars zur Analyse rechtshistorischer Erzählungen ausgelotet werden. In einem ersten Teil werden die Strukturen der Rechtsdenkererzählung analysiert. Hierzu werden die einflussreichen Texte der geistesgeschichtlichen Epoche vergleichend herangezogen. Methodisch überträgt die Arbeit hierzu erstmals das von Hayden White entworfene Konzept tropologisch gegliederter Textstrukturen auf rechtshistorische Erzählungen zur deutschen Rechtsgeschichte. Sie erarbeitet und verwendet hierzu ein Vokabular, das es erlaubt, formale Gesichtspunkte rechtshistorischer Texte zu benennen und zu vergleichen, indem sie eine Fabelstruktur, die formale Erklärung für historischen Wandel, die dramaturgische Einkleidung sowie eine sozio-politische Struktur (letztere in Fortentwicklung der von Hayden White übernommenen Ideologiekritik) unterscheidet, deren spezifische Verbindung den historischen Stil der Erzählung ausmacht. In einem zweiten Teil werden Lesarten angeboten, um den analytischen Befund mithilfe des Konzepts einer zweiten, reflexiven Moderne, das von Ulrich Beck und Anthony Giddens für die Soziologie entwickelt und von Marietta Auer für die Rechtstheorie fruchtbar gemacht wurde, historisch zu rekonstruieren. Politische, literatur-historische, pädagogische, soziologische, philosophische und rechtswissenschaftliche Kontexte werden zu diesem Zweck an den Text herangetragen, um die geistige Herkunft der Erzählung zu klären. Auf diese Weise erscheint sie unter anderem als Produkt ihres zwischen Unterstützung für und Widerstand gegen das NS-Regime hin- und hergerissenen Autors, als rechtshistorische Kräftegeschichte in pädagogischer Absicht mit starken Bezügen zum George-Kreis, als Adaption der in der jungen Soziologie mächtigen Erzählung von der Tragödie der Kultur und als konsequente Form eines rechtstheoretischen Denkens, das seiner geschichtlichen Voraussetzungen innegeworden war. Schließlich werden die drei Hauptelemente der sozio-politischen Struktur der Erzählung – Dialektik, Vorrang der praktischen Philosophie vor der Erkenntnistheorie, Gemeinschaft – im rechtswissenschaftlichen Diskurs des frühen 20. Jahrhunderts verfolgt. Hierbei wird deutlich, wie deutungsoffen diese Topoi waren, wodurch ihre Anpassungs- und Anschlussfähigkeit über gesellschaftliche und politische Zäsuren hinaus erklärt werden und Erik Wolfs spezifische Fassung Kontur gewinnt.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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