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Verfügbarmachung - Verteilung - Regulierung: Das Rohstoffverwaltungsrecht in der transnationalen Konstellation
Antragsteller
Dr. Andreas Gutmann
Fachliche Zuordnung
Öffentliches Recht
Förderung
Förderung seit 2026
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 576088781
Das Projekt möchte den Rahmen, den das Verwaltungsrecht für die Gewinnbarkeit von Rohstoffen aus der Natur bietet, umfassend in seinen nationalen, unionalen und globalen Bezügen systematisieren und daraus allgemeine Charakteristika eines Rohstoffverwaltungsrechts ableiten. Durch Rohstoffabbau wird Natur wirtschaftlich nutzbar gemacht. Dies geschieht regelmäßig durch private Wirtschaftsakteure, die Eigentumsrechte an Naturgütern begründen. Dieser Zugriff auf natürliche Ressourcen bedarf eines juristischen Bewirtschaftungsregimes, das mit Katharina Pistor als rechtlicher Code bezeichnet werden kann. Dieser Code ermöglicht, Teile der Natur in wirtschaftliche Güter zu überführen und wird im beantragten Projekt anhand der Bewirtschaftungsregime von Wald und Bodenschätzen untersucht. Hierbei wird auf sozialwissenschaftlichen Theorien aufgebaut, die darauf hinweisen, dass die Nutzbarkeit natürlicher Ressourcen in der Rohstoffform einer gesellschaftlichen Vermittlung bedarf, durch die Natur von einem Außen in die wirtschaftliche Sphäre überführt wird, was zugleich eine Zuweisung an einzelne bewirkt und ein bestimmtes Verhältnis zur Natur festschreibt. Diese Erkenntnisse bilden die Grundlage für die das Projekt strukturierenden Dimensionen des Rohstoffverwaltungsrechts Mit dem Rohstoffverwaltungsrecht soll ein Rechtsgebiet konturiert und systematisiert werden, das in dieser Form bislang noch nicht untersucht wurde. Während das Verwaltungsrecht im Rohstoffbereich üblicherweise in seiner beschränkenden Funktion adressiert und etwa untersucht wird, wie es dem Rohstoffabbau im Interesse des Umweltschutzes Schranken setzt und die grundsätzliche ökonomische Nutzbarkeit natürlicher Rohstoffe als gewissermaßen vorrechtliches Faktum betrachtet wird, möchte das beantragte Projekt das Rohstoffverwaltungsrecht als ermöglichend konzeptualisieren. Das Rohstoffverwaltungsrecht ermöglicht es, natürliche Ressourcen als Rohstoff zu nutzen. Es regelt, ob, von wem und unter welchen Voraussetzungen Rohstoffe aus der Natur gewonnen werden können. Hierdurch konstituiert es zugleich ein spezifisches Verhältnis zur Natur und erfüllt eine Verteilungsfunktion, indem es die Rechte zur Nutzung natürlicher Rohstoffe Einzelnen zuteilt. Dies soll fallstudienartig anhand von vier Rechtsgebieten aus dem nationalen, internationalen und transnationalen Recht erfolgen (deutsches Bergrecht und Forstrecht, völkerrechtliches Regime des Tiefseebodenbergbaus und REDD+-Programm zum Waldschutz). Ein Fokus soll jeweils auf der historischen Herausbildung der betreffenden Rechtsgebiete liegen. Außerdem sollen im Rahmen der Untersuchungen der jeweiligen Regime auch verwaltungsrechtliche Steuerungsformen untersucht werden, welche Ansatzpunkte für eine nachhaltige Transformation der Rohstoffverwaltung bieten.
DFG-Verfahren
Emmy Noether-Gruppen
