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Prekäre Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt. Sozialethische Perspektiven auf Recht und Kirche

Fachliche Zuordnung Katholische Theologie
Förderung Förderung seit 2026
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 576475917
 
Unser Projekt untersucht aus christlich sozialethischer Perspektive Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten „dritten Geschlecht“ vom Oktober 2017 (1 BvR 2019/16) und der nachfolgend veränderten Rechtslage zum Status von Menschen mit diverser Geschlechtsidentität. Es untersucht die aktuelle politische und soziale Debatte unter der Leitfrage, welche neuen sozialen Konflikte die rechtliche Anerkennung produziert, und wie die theologische Ethik in der Bearbeitung dieser Konflikte produktiv beitragen kann. Dabei richtet sie als kritische Reflexionsinstanz ein besonderes Augenmerk auf die katholische Kirche, insofern diese als gesellschaftlicher Akteur an den Anerkennungskonflikten um das dritte Geschlecht beteiligt ist. Die gesetzlichen Veränderungen (bis zum Selbstbestimmungsgesetz 2024) werden dabei explizit nicht als Endpunkt (gelungener oder verfehlter) Anerkennung, sondern als Ausgangspunkt notwendiger Reflexion auf fortlaufende und neu angestoßene soziale Prozesse aufgefasst. Aus den rechtlichen Veränderungen ergeben sich durch das Rechtssystem nicht zu klärende neue weltanschauliche Konflikte, die auch die Kirche als gesellschaftlichen Akteur in ihrem Selbstverständnis betreffen. Es wird untersucht, wie die katholische Kirche angesichts ihrer ethischen und metaphysischen Tradition, die von der Binarität und Komplementarität der Geschlechter ausgeht, mit den Veränderungen umgehen, ihre Anthropologie fortentwickeln und am gesellschaftlichen Dialog teilnehmen kann, und wie sie auf den laufenden sozialen Anerkennungsprozess konstruktiv einwirken kann. Von besonderem Interesse ist für uns dabei die Frage, wie die entsprechenden Anerkennungskonflikte innerhalb der Kirche ausgetragen werden. Diese Anerkennungskonflikte werden auf der Grundlage von Judith Butlers Theorie prekärer Anerkennung analysiert; Anerkennung kann so als offener Prozess ohne festes Telos gelingender Anerkennung konzeptualisiert werden. Die zugrunde liegenden weltanschaulichen Differenzen zum Begriff Geschlecht werden mit Hilfe der Denkstilanalyse nach Ludwik Fleck und Karl Mannheim untersucht.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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