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Long Covid und die Wiederherstellung von Reproduktionsvermögen in Paarbeziehungen und im vergeschlechtlichten Lebenszusammenhang – Sozialrechtliche und intersubjektive Nicht/Anerkennung erkrankter Sorgeleistender

Fachliche Zuordnung Empirische Sozialforschung
Förderung Förderung seit 2026
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 576885248
 
Long COVID (LC) ist eine enorme gesellschaftliche Herausforderung und hat massive Folgen für die Erkrankten, das Erwerbs- und Sozialversicherungssystem. Betroffen sind häufig Frauen mittleren Alters, also oft Hauptsorgeleistende. Studien zu den Folgen im Zusammenspiel von chronischer Erkrankung, sozialer Absicherung und Paar/Familie als zentrale „Gesundheitsproduzentin“ fehlen. Das Vorhaben rückt aus anerkennungstheoretischer, paar-, ungleichheits- und geschlechtersoziologischer Perspektive an LC Erkrankte – v.a. Frauen mit Sorgeverantwortung – im Paarzusammenhang ins Zentrum. Ausgehend von unserer Heuristik von Prekarität im Lebenszusammenhang fragen wir, wie es den Erkrankten angesichts von Erwerbs- und Sorgelücken (nicht) gelingt, ihr Reproduktionsvermögen – v.a. sozialstaatlich und im Paar –wieder herzustellen: 1) Wie erleben an LC erkrankte Sorgeleistende die sozialrechtliche und intersubjektive, aber auch andere Nicht-/Anerkennung ihrer Erkrankung im Paar und Lebenszusammenhang? 2) Welche Anerkennungsdefizite und Hürden bestehen bei der Wiederherstellung ihres Reproduktionsvermögens im Lebenszusammenhang? Welche Ressourcen und Hürden stellen dabei die Partner:innen dar? 3) Was bedeutet dies für (ungleiche) Geschlechterverhältnisse? In TP 1 soll anhand ausführlicher teilnarrativer Paarinterviews mit ca. 10 erkrankten Sorgeleistenden und ihren Partner:innen sowie 10 Folgeinterviews mit den Erkrankten ihre Sicht auf sozialrechtliche und intersubjektive Nicht-/Anerkennung im Paar rekonstruiert werden. Die Befragten sollen meist Kinder haben und unterschiedliche Anerkennungsverfahren (GRV, GUV) mit und ohne Erfolg durchlaufen (haben). In Teilprojekt 2 soll, das TP 1 flankierend, anhand von ca. 12 Expert:inneninterviews und Dokumentenanalysen die sozialrechtliche Nicht-/Anerkennung von LC in unterschiedlichen Feldern (u.a. EmR, GRV, GUV) analysiert werden: Wie wirken die medizinischen, sozialpolitischen und juristischen Konzepte und Akteure zusammen und unterstützen oder erschweren die Wiederherstellung des Reproduktionsvermögens der Erkrankten? Entlang des Forschungsstils der Grounded Theory verfolgen wir einen hermeneutisch-wissenssoziologischen Ansatz und verbinden eine subjekt- und gesellschaftstheoretische Perspektive: Auf Subjektebene arbeiten wir mit dem anerkennungstheoretisch erweiterten Konzept der Prekarisierung im vergeschlechtlichten Lebenszusammenhang, gesellschaftstheoretisch mit Kritischer Feministischer Theorie. Ziel ist ein grundlagentheoretischer Beitrag mit Blick auf intersubjektive (insbesonders im Paar) und soziale (insbesonders sozialrechtliche) Nicht-/Anerkennung bei der Nicht-/Wiederherstellung von Reproduktionsvermögen von an LC erkrankten Sorgeleistenden in der vergeschlechtlichten Trias Familie/Paar – Erwerbsarbeit – Sozialstaat. Damit trägt das Projekt bei zu einer anerkennungstheoretischen, geschlechter- und paarsoziologischen Weiterentwicklung der kritischen Sorge-/Arbeits- und Reproduktionsforschung.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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