Detailseite
Projekt Druckansicht

Identitätsjurisprudenz - Eine migrationssoziologische Analyse von Kultur- und Interessenkonflikten im Internationalen Personen- und Familienrecht

Antragstellerin Vanessa Grifo
Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung seit 2025
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 577986953
 
Die Arbeit entwickelt erstmals einen migrationssoziologischen Analyserahmen für das Internationale Personen- und Familienrecht. Ziel ist, die Kultur- und Interessenkonflikte offenzulegen, die Gesetzgebung und Rechtsprechung im Migrationskontext prägen. In der Migrationssoziologie hat sich der Begriff der postmigrantischen Gesellschaft etabliert. Ausgangspunkt ist die politische Zäsur im Jahr 2001, als die Bundesregierung anerkannte: „Deutschland ist ein Einwanderungsland“. Migration steht seither nicht mehr für ein temporäres Kommen, sondern für langfristiges Bleiben. Das Konzept „postmigrantisch“ erfasst, wie Politik und Gesellschaft seit der Jahrtausendwende kulturelle Integration neu aushandeln, d.h. Konflikte zwischen der kulturellen Identität des Zugewanderten und der nationalen Identität des Einwanderungslandes ausbalancieren. Die nationale Identität definieren sie meist in Abgrenzung zu muslimischen Zugewanderten neu. In diesen postmigrantischen Identitätskonflikten kommt dem Internationalen Privatrecht (IPR) eine besondere Moderationsfunktion zu, da es bestimmt, welcher Rechtsordnung die privaten Statusverhältnisse des Zugewanderten unterstehen und die Anwendung ausländischen Rechts Inhalte der nationalen Identität herausfordern kann. Die von Kegel im 20. Jh. entwickelte und bislang als theoretische Grundlage des IPR anerkannte Interessenjurisprudenz bildet diese komplexe Interessenlage jedoch nicht ab. Die Arbeit schlägt daher einen alternativen Analyserahmen für das Internationale Personen- und Familienrecht vor: die Identitätsjurisprudenz. Sie zielt darauf ab, die von der Migrationssoziologie herausgearbeiteten Kriterien für Identitätskonflikte in postmigrantischen Gesellschaften zu extrahieren und in Konzepte und Methoden des IPR zu übersetzen. Dadurch können Kultur- und Interessenkonflikte in Rechtsprechung und Gesetzgebung systematisch erfasst werden. Drei Kriterien sind zentral: (1) Kultur- und Identitätsverständnis, (2) Integrationsverständnis und (3) Othering-Tendenzen. Die Identitätsjurisprudenz hinterfragt damit die Grundannahmen, auf denen große Teile der kollisionsrechtlichen Literatur beruhen. Die Analyse ausgewählter Gesetzgebungsakte und Urteile von den 1970er Jahren bis heute durch die Maske der Identitätsjurisprudenz offenbart einen Interessenwandel: Gerichte und Gesetzgeber setzten die kulturelle Identität Zugewanderter nicht mehr automatisch mit ihrer Heimatrechtsordnung gleich und ziehen die eigene nationale Identität verstärkt heran. Dieses veränderte Identitätsverständnis fließt in die kollisionsrechtliche Dogmatik ein und führt zu einem zunehmend assimilationsorientierten statt pluralistischen Integrationsverständnis. Die Arbeit zeigt so, dass neben privaten Integrationsinteressen des Zugewanderten auch staatliche Integrationsinteressen die Bildung und Anwendung von Kollisionsnormen beeinflussen. Damit macht sie die politische Dimension des IPR sichtbar und widerlegt die verbreitete Annahme, es sei apolitisch.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

Zusatzinformationen

Textvergrößerung und Kontrastanpassung