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Funktion und Vergütung von Maklern in der Industrieversicherung

Antragsteller Dr. Jörg Schiller
Fachliche Zuordnung Accounting und Finance
Förderung Förderung von 2007 bis 2008
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 59041623
 
Erstellungsjahr 2008

Zusammenfassung der Projektergebnisse

Im Rahmen des Forschungsprojektes sollte zunächst untersucht werden, wie Makler im Bereich der Industrieversicherung entlohnt werden sollten. Zentraler Untersuchungsgegenstand des Projektes war die Frage, welche Anreize zur Falschberatung von unterschiedlichen Vergütungssystemen für Makler ausgehen. Im Weiteren sollte eingehender analysiert werden, inwieweit die Neuregelungen zum Vermittlerrecht in Deutschland dazu geeignet sind, die Beratungsqualität bzw. Effizienz der Intermediation durch Makler im Bereich der Industrieversicherung zu erhöhen. Eine Besonderheit der Versicherungsvermittlung von Industrierisiken ist, dass Makler im Rahmen Ihrer Tätigkeiten wichtige Dienstleistungen für Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer erbringen. Für Versicherungsnehmer soll vorrangig passender Versicherungsschutz besorgt werden (Produktauswahl). Darüber hinaus können Makler im Rahmen ihrer Beratung wichtige risikorelevante Umstände von Versicherungsnehmern beobachten, die Versicherungsunternehmen zu Berechnung adäquater Prämien benötigen (Risikoklassifikation). Üblicherweise werden Makler in der Industrieversicherung in der Regel durch prämienabhängige Provisionen von Versicherungsunternehmen entlohnt, die zum Teil durch erfolgsabhängige bedingte Provisionszahlungen ergänzt werden. Die Vergütung durch Versicherungsnehmer im Rahmen einer Beratungsgebühr stellt zurzeit immer noch die Ausnahme dar. Die Modellanalyse zeigt, dass Makler im Falle einer Beratungsgebühr grundsätzlich zwar keine Anreize haben, Versicherungsnehmern ungeeignete Produkte zu vermitteln, wenn Seitenzahlungen von Versicherungsunternehmen ausgeschlossen sind. Das zentrale Problem ist jedoch, dass Versicherungsunternehmen keine Möglichkeit haben, risikorelevante Informationen über Kunden vom Makler zu erhalten, so dass Kunden mit guten Risikoeigenschaften Versicherungsschutz nur zu relativ hohen (durchschnittlichen) Prämien erhalten können. Wenn das durchschnittliche Prämienniveau die Zahlungsbereitschaft der guten Risikotypen übersteigt, kann es im Falle einer Beratungsgebühr dazu kommen, dass einige Versicherungsnehmer keinen Versicherungsschutz oder nur Teildeckung erhalten. Im Falle eines Provisionssystems mit prämienabhängigen Provisionen sollte der Provisionswettbewerb grundsätzlich auch zu einer perfekten Produktauswahl führen. Darüber hinaus kann es – im Gegensatz zur Beratungsgebühr – in einem Provisionssystem grundsätzlich auch zu einer perfekten Risikoklassifizierung der Versicherungsnehmer kommen. Ergänzend müssen jedoch unter gewissen Umständen durch bedingte erfolgsabhängige Provisionen zusätzliche Anreize gesetzt werden, um effiziente Marktergebnisse zu erreichen. Die Neuregelungen des Versicherungsvermittlerrechts erhöhen zwar generell die Anreize für eine hohe Beratungsqualität. Gleichzeitig erhöht sich jedoch – durch umfangreiche Beratungs‐ und Dokumentationspflichten – der Beratungs‐ und Verwaltungsaufwand für Vermittler, so dass der Gesamteffekt der Regulierung nicht eindeutig ist.

Projektbezogene Publikationen (Auswahl)

  • Entlohnung und Regulierung unabhängiger Versicherungsvermittler, Working Paper, 2008
    Richter, Andreas und Jörg Schiller
  • Intermediation and Matching in Insurance Markets, Working Paper, 2008
    Focht, Uwe, Andreas Richter and Jörg Schiller
  • Matching and Risk Classification in Insurance Markets with Intermediation, Working Paper, 2008
    Schiller, Jörg
 
 

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