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Die Struktur des Strafprozesses als Anklage- oder Parteiverfahren vor dem Hintergrund des Staatsrechts und des Strafbegriffs

Fachliche Zuordnung Strafrecht
Förderung Förderung in 2008
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 60925514
 
Der gegenwärtige Strafprozess befindet sich im Umbruch. Verantwortlich dafür zeichnet nicht nur die nationale Absprachepraxis, sondern auch das internationale Recht. So könnte möglicherweise der europäische Einigungsprozess einen zunehmenden Druck erzeugen, die einzelnen Verfahrensordnungen einander anzugleichen. Diese Situation bietet daher Anlass, darüber nachzudenken, ob an der jetzigen Verfahrensstruktur soweit wie möglich festgehalten werden sollte oder ob es geboten ist, diese durch ein neues Verfahrensmodell zu ersetzen. Aus diesem Grunde überprüft die Arbeit das Funktionsgefüge des gegenwärtigen Strafprozesses auf seine innere Stimmigkeit, das in der Hauptverhandlung dem Gericht (weiterhin) im Rahmen seiner Verfahrensherrschaft die Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung und der Staatsanwaltschaft als Anklagebehörde lediglich die Funktion eines Gesetzeswächters zuweist. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, inwieweit das Staatsrecht und die Straftheorie des 19. Jahrhunderts auf die Ausgestaltung des reformierten Strafverfahrens Einfluss genommen haben und ob beiden Faktoren noch heute der im Wesentlichen unveränderten Verfahrensstruktur ein tragfähiges Fundament verleihen.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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