Detailseite
Projekt Druckansicht

Die Regulierung der Elektrizitätswirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland während der ersten drei Nachkriegsjahrzehnte

Antragsteller Professor Dr. Jonas Scherner, seit 2/2010
Fachliche Zuordnung Wirtschafts- und Sozialgeschichte
Förderung Förderung von 2007 bis 2011
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 62789578
 
Auf Druck der EU wurde 1998 sowohl das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geändert, in dem der Ausnahmestatus der leitungsgebundenen Versorgungswirtschaft geregelt war, als auch ein neues Energiewirtschaftsgesetz erlassen; bis dahin galt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) von 1935. Damit wurden die seit dem Dritten Reich bestehenden Strukturen der Regulierung der Energiewirtschaft aufgebrochen. Die Diskussion um eine Deregulierung der Stromwirtschaft war aber keineswegs neu. Vielmehr war die Frage einer eventuellen Öffnung für den Wettbewerb in Expertenkreisen wie auch in der breiten Öffentlichkeit schon lange thematisiert worden. Trotz zahlreicher Vorstöße änderte sich bis 1998 jedoch nichts an den Fakten der Regulierung. Worin also lag die Konstanz der Regulierung begründet? In einem ersten Analyseschritt werden die deutsche Stromwirtschaft in der Untersuchungsperiode und ihre wichtigsten Akteure vorgestellt. Hieran anschließend wird die jeweilige Haltung der handelnden Personen in den mit der Elektrizitätswirtschaft befassten Institutionen in Bezug auf die hergebrachte Regulierung dargestellt und anhand der Entwicklung des GWB und des Energiewirtschaftsrechts erklärt, warum der Status Quo erhalten blieb. In diesem Zusammenhang ist eine wichtige Arbeitshypothese, dass die Regulierung der Stromwirtschaft vielfach für eigentlich sachfremde Zwecke, etwa die Förderung der Kernkraft als neuer, vermeintlich kostengünstiger Energiequelle oder die Kohleverstromung zur Sicherung des Absatzes deutscher Steinkohle, instrumentalisiert werden konnte und deshalb bei den staatlichen Instanzen kaum Interesse an der Etablierung von Wettbewerb in dieser Branche bestand. Zudem spielten wohl auch fiskalische Interessen vor allem der Kommunen eine wichtige Rolle. Abschließend werden sodann wichtige Konsequenzen der staatlichen Regulierung für einzelne Gruppen von Stromverbrauchern thematisiert.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
Ehemaliger Antragsteller Professor Dr. Christoph Buchheim, bis 2/2010 (†)
 
 

Zusatzinformationen

Textvergrößerung und Kontrastanpassung