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Umfassender Reformentwurf zum Strafverfahren als Gegenmodell zu den Entwürfen des Bundesjustizministeriums und der Anwaltschaft

Fachliche Zuordnung Strafrecht
Förderung Förderung von 2007 bis 2009
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 62932285
 
Es soll eine neue Strafprozessordnung im Detail ausformuliert werden, die die heute noch gültige Reichsstrafprozessordnung von 1877 ablösen und die Urteilsabsprachen, die von der Strafjustiz seit 20 Jahren ohne Anhaltspunkt in der StPO praktiziert werden, in ein rechtsstaatliches Gesamtkonzept integrieren würde. Dass deshalb eine gesetzliche Neuregelung erforderlich ist, hat der Große Strafsenat des Bundesgerichtshofes in seiner Entscheidung vom 3. März 2005 ausgesprochen. Das Bundesjustizministerium plant eine vordergründige Legalisierung mit wenigen isolierten Vorschriften, ohne dabei auf die vollständige Umstürzung und Ablösung aller Verfahrensprinzipien Bedacht zu nehmen, die die dem angloamerikanischen Parteiprozess entlehnten Urteilsabsprachen mit sich gebracht haben, und hat der Prozessrechtswissenschaft vorgeworfen, immer nur zu kritisieren und keine Alternativen anzubieten. Durch die Vorlage einer bis ins Detail ausgearbeiteten neuen Prozessordnung, die die Absprachen in eine insgesamt neu ausbalancierte Prozessstruktur stellt, soll dem Gesetzgeber noch in dieser Legislaturperiode, in der die Bundesjustizministerin das Gesetz verabschieden lassen will, eine bessere und der deutschen Rechtskultur allein würdige Alternative vorgestellt werden.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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