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Kulturelles Erbe zwischen Souveränität indigener Gruppen, Staat und internationalen Organisationen am Beispiel Indonesiens
Antragstellerin
Professorin Dr. Brigitta Hauser-Schäublin
Fachliche Zuordnung
Ethnologie und Europäische Ethnologie
Förderung
Förderung von 2008 bis 2020
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 25905063
Während der ersten Projektphase wurde deutlich, dass kulturelles Eigentum bzw. kulturelles Erbe von lokalen Gruppen im Kontext der UNESCO-Nominierungen vor allem durch staatlichen Behörden und ihren Experten (fremd-)bestimmt und interpretiert wird. Eine Rückkoppelung mit der lokalen Ebene erfolgt kaum. Jedoch finden heute, parallel dazu, anders gelagerte Diskussionen um die Bewahrung bzw. Revitalisierung von ,Kultur' in Indonesien statt. Diese orientieren sich an internationalen Vereinbarungen, vor allem aber an der United Nations Declaration On The Rights of Indigenous Peoples von 2007, die zu einer Ermächtigung von „indigenen Gruppen" geführt hat. 1163 adat-Gemeinschaften in ganz Indonesien haben sich inzwischen zu der NGO Aliansi masyarakat adat Nusantara (AMAN, Allianz der adat-Gemeinschaften Indonesiens) zusammen geschlossen, die abgekoppelt von staatlichen Strukturen operiert, Gelder von internationalen Organisationen einwirbt und sich mit transnationalen Indigenitätsbewegungen vernetzt. Die Tatsache, als „indigene Gruppe" mit einer ganz spezifischen kulturellen Ausstattung („kulturelles Erbe) versehen zu sein, vermittelt ihnen eine völlig neue Handlungsfähigkeit. Den Forschungsgegenstand des Fortsetzungsantrags bilden diese neue Handlungsfähigkeiten von indigenen Gruppen bzw. den Bevölkerungsgruppen, die sich selbst diesen Statuszuschreiben und in AMAN zusammen geschlossen haben, ihre Beziehungen untereinander, zu internationalen Organisationen und NGOs sowie zum indonesischen Staat.
DFG-Verfahren
Forschungsgruppen