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Erschließung der Prozessakten des ehemaligen schwedischen Tribunals Wismar hier: Teilüberlieferung im Niedersächsischen Landesarchiv - Staatsarchiv Stade

Förderung Förderung von 2008 bis 2009
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 65307684
 
Gegenstand des Gesamtprojektes ist die Verzeichnung der heute auf das Stadtarchiv Wismar, das Niedersächsische Landesarchiv (NLA) - Staatsarchiv Stade - und das Landesarchiv Greifswald verteil-ten Prozessakten des ehemaligen Wismarer Tribunals. Das Wismarer Tribunal war seit dem Westfäli-schen Frieden von 1648, in dem Schweden für seine deutschen Territorien das „Privilegium de non appellando illimitatum" erhalten hatte, das Oberappellationsgericht für die deutschen Provinzen der schwedischen Monarchie. Für die betroffenen Territorien, zu denen bis 1712 auch die säkularisierten Herzogtümer Bremen und Verden mit dem Amt Wildeshausen gehörten, ersetzte es in seiner Funktion als höchstes Gericht das Reichskamniergericht bzw. den Reichshofrat und hatte daher eine den obersten Reichsgerichten vergleichbare Bedeutung.Während für das Reichskammergericht seit 1981 eine Verzeichnung des im NLA – Staatsarchiv Stade - verwahrten Bestandes für die bis 1648 geistlichen Territorien Bremen und Verden in gedruckter Form vorliegt, ist der dortige Bestand des Wismarer Tribunals, der sich zeitlich von 1653 bis ca. 1716 erstreckt und etwa 1.400 Prozessakten enthält, bislang nur höchst unzureichend in einem älteren ma-schinenschriftlichen Findbuch erfasst. Dessen den originalen Aktendeckeln entnommenen Titelauf-hahmen enthalten jeweils lediglich die Nennung der Kläger und Beklagten in alphabetischer Reihen-folge, des Ortsnamens und des Streitgegenstandes in zeitgenössischer Form sowie die Laufzeiten. Die äußerst knappen, vielfach auch fehlerhaften Angaben erschweren die Benutzung des Bestandes erheblich, zumal es weder einen Indexapparat noch eine EDV-Version der Erfassung gibt. Dement-sprechend wurde der Bestand trotz seiner hohen inhaltlichen Bedeutung in der Vergangenheit kaum genutzt. Eine angemessene Verzeichnung des Tribunalsbestandes ist jedoch unbedingt erforderlich, um die gesamte oberste Gerichtsbarkeit für diese Region in der frühen Neuzeit zu erfassen und damit der Forschung endlich einen guten Zugang zu dieser so lange vernachlässigten Überlieferung zu ver-schaffen.
DFG-Verfahren Digitalisierung und Erschließung (Wiss. Literaturversorgung und Informationssysteme)
Antragstellende Institution Niedersächsisches Landesarchiv
 
 

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