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Die Polygamiedebatte in der Spätphase des Osmanischen Reiches als Teil der Reformdebatte

Fachliche Zuordnung Islamwissenschaft, Arabistik, Semitistik
Förderung Förderung von 2008 bis 2011
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 66290967
 
In der ersten Förderungsphase seit dem 1. Mai 2008 wurde der innerosmanische Polygamiediskurs bis zum ersten für alle Gruppierungen des Osmanischen Reiches verbindlichen Familiengesetz 1917 aufgearbeitet. Dies bedeutet jedoch nicht einen natürlichen Abschluss der Diskussion, da das Gesetz einerseits nur ein Kompromiss zwischen modernen Reformern und Konservativen war und andererseits 1919 wahrscheinlich auf Veranlassung der nichtmuslimischen Minderheiten im Osmanischen Reich durch die Besatzungsmächte wieder aufgehoben wurde. Auch die Gründung der Republik Türkei ließ die Polygamiedebatte nicht verstummen, und erst mit dem Familiengesetz der Republik Türkei von .1926 wurde ein eindeutiges Polygamieverbot festgeschrieben. Den Empfehlungen der Gutachter der ersten Bewilligungsphase folgend soll untersucht werden, inwieweit in den frühen Reformjahren der Republik die Diskussionen der letzten Jahrzehnte des Osmanischen Reiches fortgeführt wurden und diese sowie einzelne Protagonisten für den Konsens und die Formulierung eines neuen Familiengesetzes von Bedeutung waren. Des weiteren gilt es herauszufinden, ob die Jahrzehnte dauernde Debatte endlich Wirkung zeigte und in welcher Weise ein reformistisch orientiertes Regime seine Vorstellungen, in diesem Falle ein Polygamieverbot, auch gegen bestehende konservative Widerstände durchsetzen konnte.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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