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Rechtsstaat und informelle Institutionen - Lateinamerika und Mittelosteuropa im Vergleich

Fachliche Zuordnung Politikwissenschaft
Förderung Förderung von 2008 bis 2012
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 71124048
 
Viele junge Demokratien haben Defizite in ihrer Rechtsstaatlichkeit. Die Untersuchung will die in der Rechts- und Politikwissenschaft verbreitete Annahme prüfen, dass maßgeblich informelle Institutionen dafür verantwortlich sind. Das geplante Projekt untersucht daher das Verhältnis von informellen Institutionen und Rechtsstaatlichkeit in jungen Demokratien der „Dritten Welle“ (Huntington 1991). Die Analyse folgt einem weiten Institutionenbegriff. Sie verknüpft eine neo-institutionelle Perspektive mit dem Institutionenverständnis älterer politikwissenschaftlicher Tradition, so dass faktische Verhaltensprozesse wie Korruption oder Klientelismus – nun verstanden als informelle Institutionen – und die formalen Institution des Rechtsstaats in der institutionellen Analyse erfasst werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, durch welche Möglichkeiten der Steuerung die Geltungskraft konfligierender informeller Institutionen – somit verstanden als abhängige Variable – reduziert und die Stabilität und Qualität des Rechtsstaates und damit der Demokratie gefördert werden kann.Der empirische Teil der Studie vergleicht in einem Regionalkontext zunächst jeweils drei Länder Lateinamerikas und Mittelosteuropas (MOE) mit hoher (Chile bzw. Slowenien), mittlerer (Mexiko bzw. Polen) und niedriger Qualität des Rechtsstaats (Argentinien bzw. Rumänien) hinsichtlich ihrer informellen institutionellen Strukturen, deren Entstehung, Entwicklung und Wirkungsmächtigkeit. In einem überregionalen Vergleich soll herausgestellt werden, warum informellen Institutionen in bestimmten Ländern eine große, in anderen eine weniger große Bedeutung für das Funktionieren des Rechtsstaats zukommt. Zentrale Frage ist dann, inwieweit das Ausmaß störender informeller Institutionen durch politische Maßnahmen (wie Rechtsstaatsreformen) zu beeinflussen ist. Bei diesen Steuerungsfragen muss wiederum die Ambivalenz informeller Institutionen berücksichtigt werden.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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