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Die Entdeckung des Common Law im 18. Jh. durch die Vertreter des Ius germanicum - Zur Instrumentalisierung des englischen Rechts in der deutschen Germanistik.

Antragsteller Professor Dr. Filippo Ranieri (†)
Fachliche Zuordnung Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung Förderung von 2008 bis 2013
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 73581585
 
Im Vordergrund des Projekts steht die Frage, ab wann und unter welchen kulturellen und wissenschaftshistorischen Rahmenbedingungen die kontinentalen Vertreter des Civil law Interesse für das englische Common law gezeigt haben. Beleuchtet werden sollen insoweit die Wege der »kontinentalen Entdeckung« des englischen Rechts, und hier insbesondere die Arbeitshypothese, dass gerade die deutschen Professoren des »lus germanicum« und die Vertreter der frühen deutschen Germanistik Ende des 18. Jahrhunderts diejenigen waren, die erstmals auf dem Kontinent ein systematisches Interesse für das damalige englische Common law zeigten. Hauptschwerpunkt des Projekts sind insbesondere die frühen Übersetzungen der »Commentaries on the Laws of England« von William Blackstone, insbesondere die deutsche, von Nicolaus Falck eingeleitete Übersetzung dieses Werks (1821- 1822). Die Analyse dieser Übersetzung und die Offenlegung ihrer kulturellen und wissenschaftshistorischen Hintergründe kann ein vergessenes Kapitel der Beziehungen der deutschen Germanistik und insoweit der deutschen Rechtswissenschaft zum englischen Common law beleuchten.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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