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Die vorvertraglichen Aufklärungspflichten im System des Vertragsrechts
Antragsteller
Dr. Piotr Tereszkiewicz
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung von 2008 bis 2014
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 77279899
Die Idee des Schutzes einer Vertragspartei, insbesondere des Verbrauchers, durch Bereitstellung umfassender Informationen zum Inhalt des beabsichtigten Vertrages vor seinem Abschluss, hat in den letzen zwanzig Jahren zentrale Bedeutung gewonnen. Mag man dieses Konzept im Prinzip begrüßen, erregt seine Verwirklichung seriöse Zweifel. So sehen zahlreiche Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft eine miteinander nicht abgestimmte Vielzahl vorvertraglicher Informationspflichten vor: Je nach Rechtsakt unterschiedlich sind der Umfang der pflichtigen Informationen und die Sanktion ihrer Unterlassung. Das Vorhaben befasst sich mit der Frage, wie solche sondergesetzlichen Einzelvorschriften systematisiert und rationalisiert werden können. Angestrebt wird die Feststellung gemeinsamer Grundlagen hinsichtlich der Informationspflichten im System des Vertragsrechts. Die Herausarbeitung allgemeiner Grundsätze im genannten Bereich wird die Erklärung erlauben, welche Regelungen über vorvertragliche Informationspflichten für alle Verträge gelten und welche ihre Geltung nur bezüglich einzelner Vertragstypen (z. B. Kauf- oder Versicherungsvertrag) oder Vertriebsformen (z. B. Fernabsatz- oder Haustürgeschäft) beanspruchen. Dem Vorhaben wird, neben der dogmatischen rechtswissenschaftlichen Methode, auch die rechtsvergleichende Betrachtung zugrunde liegen. So sind neben dem deutschen und englischen Recht auch die seltener untersuchten Rechtsordnungen Polens und der Niederlanden zu berücksichtigen. Aufgrund ihrer spezifischen Entwicklungen in der letzten Zeit bieten sie wichtige Ansätze.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen