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Die Regelung von Interessenkonflikten im Deutschen Privatrecht

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2009 bis 2013
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 79379693
 
Interessenkonflikte, wie sie bei Insichgeschäften von Vertretern oder bei der Betreuung von Kunden durch Universalbanken auftreten, gehören zu den fundamentalen Problemstellungen der heutigen modernen Dienstleistungsgesellschaft. Angelegt sind sie in der wachsenden Komplexität der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorgänge, die zu einer immer stärkeren Spezialisierung und Arbeitsteilung führt. In der rechtswissenschaftlichen Forschung werden Interessenkonflikte bisher noch nicht als einheitliches, rechtsgebietsübergreifendes Regelungsproblem wahrgenommen. Vielmehr werden sie jeweils für sich gesondert und ohne Rückbezüge auf einen Gesamtzusammenhang untersucht und gesetzlich geregelt. Diese Lücke soll das Forschungsvorhaben schließen. Im Rahmen des Vorhabens sollen die über das gesamte Privatrecht – insbesondere das Bürgerliche Recht, Insolvenzrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie das Berufsrecht – verstreuten Regelungen zu Interessenkonflikten rechtsvergleichend und mit Hilfe des rechtsökonomischen Instrumentariums untersucht werden. Dabei geht es insbesondere um die Regelungen zur Konflikterkennung, Konfliktvermeidung und Konfliktbeseitigung, aber auch um die zur Anwendung kommenden Sanktionen. Im Rahmen der Untersuchung sollen funktionale Regelungstypen und systematische Verbindungen zwischen den Regelungen dieser Rechtsgebiete herausgearbeitet und teleologisch sinnvolle Anpassungen erwogen werden. Darauf aufbauend soll schließlich ein kohärentes und funktional an Konflikttypen ausgerichtetes System für die Regelung von Interessenkonflikten entwickelt werden.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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