Von den Nazis konfisziertes Eigentum der Einstein-Familie - Rückgabe und Entschädigung
Final Report Abstract
Die am 10. Miai 1933 von der erst wenige Tage vorher gebildeten Gestapo verfügte Enteignung, polizeilich aber schon Anfang April erfolgte Beschlagnahme der Bankguthaben von Albert und Elsa Einstein war ein Racheakt für die antifaschistische Betätigung Albert Einsteins, vor allem aber für seine öffentliche Distanzierung vom Nazireich, seinen Austritt aus der Preußischen Akademie der Wissenschaften und den angekündigten Verzicht auf die deutsche Staatsbürgerschaft. Meine früheren, vor allem aber die letzten, DFG-geförderten Recherchen im Schweizerischen Bundesarchiv haben den Beweis dafür erbracht, daß entgegen verbreiteter und auch publizierter Meinung Albert Einstein zwar mit Sarkasmus reagiert, ansonsten aber wenig gegen die Gestapoverfügung unternommen habe, sich energisch zur Wehr gesetzt hat. Als Schweizer Bürger, der er seit 1901 gewesen ist, hat Einstein Schutz und Hilfe der Schweiz beantragt. Mit der den Tatsachen widersprechenden Begründung, er habe sich seit dem Empfang des Nobelpreises 1922 von Deutschland vereinnahmen und als Deutscher feiern lassen, sei als Deutscher Mitglied der Völkerbundkommission für internationale geistige Zusammenarbeit und seit seiner Berufung nach Berlin dort wohnhaft gewesen, wurden ihm Schutz und Hilfe verwehrt. Tatsächlich handelte es sich dabei nur um einen juristisch verklausulierten Vorwand, der eigentliche Grund war auch in diesem Falle das antifaschistische, gegen Hitlerdeutschland gerichtete Wirken Albert Einsteins und seitens der Schweiz das Bemühen, wegen einem Einstein keinen diplomatischen Zwist mit dem mächtigen Nachbarn entstehen zu lassen. Irritationen entstanden aber dann, als sich die Möglichkeit eines Eingreifens der belgischen Königsfamilie und des belgischen Außenministeriums und damit auch eines internationalen Eklats bei Schädigung von Interessen der Schweiz abzeichnete. Dabei hat Einsteins zweite Ehefrau, Elsa Einstein, die ja auch enteignet wurde, eine wichtige Rolle gespielt. Mit Geschick hat die Abteilung Auswärtiges der Schweiz diese Gefahr abgewendet und das Problem Einsteins aus einem primär politischen zu einem primär juristischen gemacht. Vor die faktische Wahl gestellt, es zu einem von vornherein aussichtslosen Rechtsstreit mit den Behörden Deutschlands kommen zu lassen oder zu verzichten, hat sich Einstein im Juni 1933 für letzteres entschieden. Als sich eine Chance für die nicht unmittelbar von der Gestapoverfugung Betroffenen zu bieten schien, nämlich für Einsteins erste Ehefrau und die Söhne, hat sich 1938 auch Mileva Einstein um eine Aufhebung der Gestapoverfugung bemüht; für das Resultat ihrer Bemühungen gibt es nur Indizien, und diese besagen, daß auch Mileva Einstein erfolglos war. Der beschriebene Vorgang ist nicht nur ein wichtiger Mosaikstein der Biographie Albert Einsteins, sondern auch der Beziehungen zwischen der Schweiz und Hitlerdeutschland. In solcher Ausführlichkeit und Gründlichkeit, bei Beachtung der Positionen aller Beteiligten, dabei nicht nur Deutschlands (was bereits in meinem Buch „Einsteins Akte" geschah), sondern auch der Schweiz, wurde das Thema „Die Bemühungen von Albert, Elsa und Mileva Einstein um die Aufhebung der Gestapo-Verfügung vom 10.5.1933" bisher nicht bearbeitet. Ein Ertrag meiner Recherchen im Schweizerischen Bundesarchiv war die „Entdeckung" zahlreicher, bisher anscheinend nicht bekannter, jedenfalls nicht publizierter Briefe von Albert, Elsa und Mileva Einstein.
